Eu-Rente, 4 x befristet, wann unbefristet?

Ich erhalte seit 11/2002 eine immer auf 3 befristete volle EU-Rente. Diese wurde gerade das 4. Mal - wieder auf 3 Jahre befristet - verlängert. Lt. Bescheid bin ich, nach Feststellung der Deutschen Rentenversicherung, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in der Lage,mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Meine Schwerbehinderung besteht zu 100 % und gilt unbefristet.
Die Deutsche Rentenversicherung hat bei der letzten Beantragung auf Weiterzahlung der EU-Rente lediglich ein „Kurzgutachten“ von meinem Orthopäden eingeholt, von den anderen benannten Ärzten nicht. Laut meinen Ärzten (Hausarzt, Psychologe, Orthopäde etc.) bin ich nicht mehr in der Lage eine Tätigkeit über 2 Stunden, wenn überhaupt, auszuüben.
In § 102 SGB VI wird ausgeführt, dass nach einer Dauer von 9 Jahren ununterbrochener Krankheit nicht von einer Besserung auszugehen ist und deshalb die EU-Rente unbefristet gewährt werden sollte/müsste.
Kann mir von den Lesern dieses Forums einen Rat geben, ob es sich lohnt gegen die erneute, 4. Befristung, Widerspruch einzulegen oder soll ich den Bescheid so hinnehmen.

Anmerken möchte ich noch, dass mein Arbeitsverhältnis seit Beginn der Rente lediglich ruht und nicht aufgelöst wurde. Mein Arbeitgeber beschäftigt mich nicht „nur 3 Stunden“, zumal diesem bekannt ist, dass ich dazu überhaupt nicht in der Lage bin.

Lieben Dank schon mal im voraus.

Hallo,

ich hatte von 1997 - 2010 insgesammt 7 befristete Renten erhalten und hatte in den Bescheiden auch immer das zu stehen gehabt, was Sie hier angeben.
Und bin auch schwerbehindert…

Wenn Sie Pech haben, kann das bis zur Altersrente so weiter gehen… denn so lange diese beiden Punkte genannt werden, ist da nichts zu machen.

Im Februar 2010 (Ende 2010 wäre meine Rente abgelaufen) stellte ich formlos einen Antrag einer Reha wegen psychischen Problemem :smile:
Dieser Antrag wurde mit der Antwort prompt abgelehnt,
das ich eh nicht mehr arbeiten gehen könne.
Diese Begründung wollte ich der nächsten Renten-Antragstellung beifügen (musste immer selbst den Antrag stellen)…

Aber was passierte? Zum ersten Mal bekam ich die Aufforderung (ca. 6 Wochen nach dem Reha-Ablehnungs-Bescheid)einen Rentenantrag zu stellen.
Das tat ich und widerum 6 Wochen später bekam ich meinen Bescheid auf Dauerrente.

Ich war echt platt und hätte im Leben nicht damit gerechnet, das weit vor dem Rentenablauf meine Dauerrente bewilligt wird.

Vielleicht sollten Sie das in 2 Jahren auch so machen?
Falls Sie das interessiert: Ich bin 47 Jahre alt.

LG
Kathra

Guten Morgen,

also generell sollte man immer Wiederspruch einlegen, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Selten bekommt man das, was einem zusteht, ohne darum zu kämpfen. Und wenn die anderen Ärzte schon sagen, dass sie nicht mehr arbeitsfähig sind und sich an ihrem Zustand seit 8 Jahren nichts verändert hat, dann ist es auf jeden Fall einen Versuch Wert, denke ich. Garantieren kann ich das jedoch nicht. Sind sie vielleicht in der Gewerkschaft? Der könnten sie das dann einfach in die Hand drücken und die kümmern sich um alles weitere.
Ansonsten: Erst einmal formlos Wiederspruch einlegen, mit den Worten, dass die Begründung später folgt. Dann ihre Ärzte, die der selben Meinung wie sie sind, bitten, diese schriftlich aufzusetzen. Diese „Gutachten“ ihrer Ärzte können sie dann dem späteren Wiederspruch beilegen. Außerdem dann auch auf § 102 Abs. 2 SGB VI hinweisen.

Es ist nicht selten, dass bei den Folgeanträgen nur Kurzgutachten gemacht werden und danach dann schon entschieden wird. Besonders, sollte sich ihre Lage verschlimmert haben (hatten sie vorher auch schon GdB 100, haben sie vielleicht auch das H?,) weisen sie auch darauf hin.

Viel Erfolg und einen schönen Sonntag, Lars Horst