Ich erhalte seit 11/2002 eine immer auf 3 befristete volle EU-Rente. Diese wurde gerade das 4. Mal - wieder auf 3 Jahre befristet - verlängert. Lt. Bescheid bin ich, nach Feststellung der Deutschen Rentenversicherung, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in der Lage,mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Meine Schwerbehinderung besteht zu 100 % und gilt unbefristet.
Die Deutsche Rentenversicherung hat bei der letzten Beantragung auf Weiterzahlung der EU-Rente lediglich ein „Kurzgutachten“ von meinem Orthopäden eingeholt, von den anderen benannten Ärzten nicht. Laut meinen Ärzten (Hausarzt, Psychologe, Orthopäde etc.) bin ich nicht mehr in der Lage eine Tätigkeit über 2 Stunden, wenn überhaupt, auszuüben.
In § 102 SGB VI wird ausgeführt, dass nach einer Dauer von 9 Jahren ununterbrochener Krankheit nicht von einer Besserung auszugehen ist und deshalb die EU-Rente unbefristet gewährt werden sollte/müsste.
Kann mir von den Lesern dieses Forums einen Rat geben, ob es sich lohnt gegen die erneute, 4. Befristung, Widerspruch einzulegen oder soll ich den Bescheid so hinnehmen.
Anmerken möchte ich noch, dass mein Arbeitsverhältnis seit Beginn der Rente lediglich ruht und nicht aufgelöst wurde. Mein Arbeitgeber beschäftigt mich nicht „nur 3 Stunden“, zumal diesem bekannt ist, dass ich dazu überhaupt nicht in der Lage bin.
Lieben Dank schon mal im voraus.