Hallo Afra,
vorweg: Die Prüfungen, ob jemand erwerbsunfähig - oder nach dem ab 01.01.2001 geltenden Recht voll erwerbsgemindert ist -, sind nicht einfach und einzelfallbezogen. Ich halte mich daher mit Aussagen wie „Der bekommt die Rente und ein anderer nicht“ sehr zurück. Dafür muss man die genauen Krankenheitsgeschichten etc. kennen.
Nun aber zu Deiner Frage, bei der es mir aber nicht um einen Unterschied zwischen „möglich kranken“ und „richtig kranken“ Menschen geht:
Auch jemand, der eine EU-Rente bezieht, kann nebenbei noch arbeiten gehen. Ohne Probleme geht dies, wenn er einen 400 Euro-Job verrichtet.
Geht er einer vollzeitigen Tätigkeit nach, so führt auch dies nicht zwangsläufig zum Wegfall der Rente, wenn er dies unter der Gefahr der Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes macht.
So viel zu den Regelungen. Wenn alles ordnungsgemäß läuft, erfährt der RV-Träger auch von der Aufnahme einer Tätigkeit.
Nun kann es natürlich sein, dass der Bekannte schwarz LKW fährt. In diesem Fall geht es nicht nur um die Rente, sondern eben auch um Schwarzarbeit.
Wenn dies der Fall sein sollte, zeig ihn an! Und wende Dich an den RV-Träger, mit Namen, Adresse und - wenn möglich - Geburtsdatum. Einem anonymen Hinweis geht der RV-Träger, aber auch die Arbeitsagentur hinsichtlich möglicher Schwarzarbeit, nicht nach.
Du musst Dir aber darüber im Klaren sein, dass Dir evtl. Ungemach seitens Deines Bekannten droht, wahrscheinlich nicht nur, wenn Du mit Deinen Anschuldigungen falsch liegen solltest.
Abschließend: Sei vorsichtig mit solchen Äußerungen „richtig kranke Menschen“ und „möglicherweise kranke Menschen“. Trotzdem, dass er ein Bekannter ist, kannst Du wahrscheinlich nicht beurteilen, ob neben dem Alkoholproblem nicht auch noch andere Krankheiten für die Rentengewährung maßgebend waren, so ad hoc fallen mir da jetzt mal Depressionen, Rückenprobleme u.ä. ein.
Also sei bitte vorsichtig mit solchen Aussagen! Jeder Einzelfall ist anders!
Servus,
Robert
P.S.: Bist Du Dir sicher, dass der Bekannte eine Erwerbsunfähigkeitsrente/ Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt? Es gibt ja auch noch die Berufsunfähigkeitsrente/ Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Und die beiden letztgenannten haben lediglich Lohnzuschussfunktion; daneben zu arbeiten ist daher ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Hinzuverdienstgrenzen erlaubt.