Hallo, zusammen!
Mir wurde rückwirkend zum 01.07.2010 eine volle Erwebsminderungsrente gewährt.
Im Nachzahlungszeitraum wurde Krankengeld gezahlt, das vom RV an die KK erstattet wurde. Nun steht da:„Die Krankenkasse wird im Auftrag der Deutschen Rentenvers. Bund noch zustehende Rentenbeiträge auszahlen“
Von meinem KG wurden Beiträge zur Pflegevers. und Rentenvers. eingehalten. Bedeutet die Mitteilung, dass ich diese Beiträge rückwirkend ab 01.07.2010 zurück bekomme?
Vielen Dank für die Antworten- Schaddie