EU-Rente, Auszahlung Rentenbeträge

Hallo, zusammen!

Mir wurde rückwirkend zum 01.07.2010 eine volle Erwebsminderungsrente gewährt.
Im Nachzahlungszeitraum wurde Krankengeld gezahlt, das vom RV an die KK erstattet wurde. Nun steht da:„Die Krankenkasse wird im Auftrag der Deutschen Rentenvers. Bund noch zustehende Rentenbeiträge auszahlen“
Von meinem KG wurden Beiträge zur Pflegevers. und Rentenvers. eingehalten. Bedeutet die Mitteilung, dass ich diese Beiträge rückwirkend ab 01.07.2010 zurück bekomme?
Vielen Dank für die Antworten- Schaddie

Hallo,
man muss abwarten wie hoch die EU-Rente sein wird, denn daraus ergibt sich die Höhe der zahlenden Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Von daher können Sie nur hoffen…

Das Krankengeld ist in der Regel aber meistens höher als die EU-Rente, weshalb die Meisten erst nach dem Ablauf des Krankengeldes einen Rentenantrag stellen.

Ich drücke Ihnen jedenfalls die Daumen!

Kathra

Guten Morgen!

„Die Krankenkasse wird im Auftrag der Deutschen Rentenvers. Bund noch zustehende Rentenbeiträge auszahlen“

Bedeutet folgendes: Die Krankenkasse nimmt sich von der Rückzahlung der Rentenversicherung von 1.7.10 bis jetzt (denn die Rente beginnt ab Antragstellung) ihren Anteil, die sie als Krankengeld ausbezahlt hat - denn es gab ja schon Rente, weil beantragt. Den Überschuss, der dann noch überbleibt, wird dem Antragsteller ausgezahlt, denn das ist ja die fehlende Differenz von Krankengeld zu Rente. Das ist schon alles.

Ein schönes WE, Lars Horst

http://www.lars-horst.de
http://www.behindertenforum-freier-gedanken.com