Guten morgen,
ich habe eine Frage in Bezug auf Eu Rente.Ich bin seid Jan.2011 krank geschrieben.
Mit wurde vor 5 Wochen ein Bhinderungsgrad von 70% (G) zugestanden.
Heute bin ich von einer dreiwöchigen Rea zurück gekommen und als nicht Arbeitsfähig entlassen worden.
Ich habe nun ein paar Fragen.
Bekomme ich nun wieder Krankegeld? Und muss ich dafür auch eine erneute Krankenmeldung haben? Oder reicht der Krankenkasse die Bescheinigung das ich als Arbeitsunfähig aus der Rea entlassen worden bin?
Und ich möchte jetzt aufgrund der zwei diagnostizierten Krankheiten die Eu Rente beantragen. Bekomme ich solange der Rentenantrag läuft weiter Krankengeld?
Vielen Dank für die Auskünfte.
hallo rotfuchs1961,bin leider auch in der gleichen situation wie du,und kann dir auch nicht weiter helfen.
gruss ekke2011
Guten morgen,
ich habe eine Frage in Bezug auf Eu Rente.Ich bin seid
Jan.2011 krank geschrieben.
Mit wurde vor 5 Wochen ein Bhinderungsgrad von 70% (G)
zugestanden.
Heute bin ich von einer dreiwöchigen Rea zurück gekommen und
als nicht Arbeitsfähig entlassen worden.
Ich habe nun ein paar Fragen.
Bekomme ich nun wieder Krankegeld? Und muss ich dafür auch
eine erneute Krankenmeldung haben? Oder reicht der
Krankenkasse die Bescheinigung das ich als Arbeitsunfähig aus
der Rea entlassen worden bin?
Und ich möchte jetzt aufgrund der zwei diagnostizierten
Krankheiten die Eu Rente beantragen. Bekomme ich solange der
Rentenantrag läuft weiter Krankengeld?
Vielen Dank für die Auskünfte.
Hallo,
da ich nie Krankengeld bezogen habe, kann ich leider keine hilfreiche Antworten geben.
Irgendwo muss aber stehen wie lange Sie nun krankgeschrieben sind und diese würde ich auch voll ausschöpfen (6 Monate?) und danach einen Antrag auf EU-Rente stellen.
Liebe Grüße
Kathra
Hallo,
ob Sie weiter Krankschreibungen von Arzt benötigen, wenn Sie als nicht arbeitsfähig von der Reha entlassen wurden, ist eine gute Frage. Da bin ich mir auch nicht sicher, einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Ihr Krankengeldbezug läuft wie gehabt normal weiter, wie vorher auch. Allerdings sollten Sie schon im Hinterkopf haben, dass dieser nur 78 Wochen in drei Jahren für die selbe Krankheit gilt - also ca 1 1/2 Jahre. Auch solange der Rentenantrag läuft bekommen Sie Krankengeld. Wenn die Rente dann durch ist, regeln die Krankenkasse und die Rentenversicherung alles untereinander. Da haben Sie gar nichts mit zu tun. Ist die Rente dann später höher als das Krankengeld, bekommen Sie die entstandenen Überschüsse (Rente wird ab Antragstellung gezahlt) nachträglich ausgezahlt.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Ansonsten fragen Sie einfach noch einmal nach.
Schönes WE
http://www.lars-horst.de
http://www.behindertenforum-freier-ghedanken.com