EU-Rente u. Widerspruch wg. Abschlag

Hallo Ihr Wissenden,

denke das die Frage hier eher als im Brett „Ämter u. Behörden“ beantwortet werden kann. Wenn nicht, dann bitte ich den Admin um Verschiebung des Thread.

Laut BSG (Az. B 4 RA 22/05 R) ist ja der Abschlag von „jüngeren“ Beziehern einer Erwerbsunfähigkeitsrente rechtswidrig. Unabhängig von der erst noch folgenden schriftlichen Urteilsbegründung meine Frage:

Ergibt es als Bezieher einer solchen EU überhaupt Sinn derzeit Widerspruch zu erheben? Im Rentenbescheid steht ja immer eine nette Belehrung über Fristen bis zu denen widersprochen werden muss. Oder spielen diese Widerspruchsfristen in so einem Fall keine Rolle? Sprich ein Widerspruch dürfte nicht mit der Begründung verstrichener Fristen abgelehnt werden.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

vorab muss in diesem Fall gesagt werden, dass die Deutsche Rentenversicherung dieses Urteil eher als Einzelfallentscheidung wertet und wohl nicht von sich aus eine Neuberechnung aller Renten veranlassen wird.

Ein Widerspruch gegen den damaligen Bescheid ist, wie du schon gesagt hast, wegen der abgelaufenen Widerspruchsfrist nicht mehr möglich.

Du kannst aber unter Hinweis auf das aktuelle Urteil einen sog. Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Hierüber muss der RV-Träger dann in Form eines Bescheides entscheiden. Gegen diesen Bescheid kann dann auch Widerspruch eingelegt werden.

Ich würde so vorgehen und einfach dann mal abwarten, wie sich die RV verhält. Wahrscheinlich wird das Widerspruchsverfahren zurückgestellt werden, bis sich die RV-Träger darauf geeinigt haben, wie das Urteil umgesetzt wird.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort und ein *