EU-Rente und Abbruch

Guten Tag zusammen.

Nehmen wir an, jemand bezieht EU-Rente (befristet auf zwei Jahre) und bekommt nach Ablauf von ca. 1/2 Jahr die Chance, eine sehr attrative Vollzeitstelle anzunehmen, die trotz der vorliegenden krankheitsbedingten Einschränkungen gut zu schaffen wäre. Könnte diese Person den Rentenanspruch „abbrechen“ und wenn ja, entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile?

Dank & Gruß,

Anja

schaffen wäre. Könnte diese Person den Rentenanspruch „abbrechen“

Ja, wenn er sich wieder für erwerbsfähig erklärt und auch wieder arbeitet, wird die Rentenzahlung eingestellt.

und wenn ja, entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile?

Er muß wieder für sein Geld arbeiten.

Hi Nordlicht,

und wenn ja, entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile?

Er muß wieder für sein Geld arbeiten.

Es soll Rentner geben, die sich wie Bolle freuen, wenn sie das wieder könnten - rein fiktiv natürlich :wink:

Danke,
Anja

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Hallo,
man sollte die Rentenversicherung möglichst frühzeitig vor der Beschäftigungsaufnahme nachweisbar informieren. Dann lassen sich Rückfordeeruzngen vermeiden.

Gruß
RHW