Nehmen wir an, jemand bezieht EU-Rente (befristet auf zwei Jahre) und bekommt nach Ablauf von ca. 1/2 Jahr die Chance, eine sehr attrative Vollzeitstelle anzunehmen, die trotz der vorliegenden krankheitsbedingten Einschränkungen gut zu schaffen wäre. Könnte diese Person den Rentenanspruch „abbrechen“ und wenn ja, entstehen ihm dadurch irgendwelche Nachteile?
Hallo,
man sollte die Rentenversicherung möglichst frühzeitig vor der Beschäftigungsaufnahme nachweisbar informieren. Dann lassen sich Rückfordeeruzngen vermeiden.