Mein Frau,erhält volle EU rente für zwei jahre.Ist in meiner Bedarfsgemeinschaft und erhält ergänzend Harzt4.
Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Mein Frau,erhält volle EU rente für zwei jahre.Ist in meiner
Bedarfsgemeinschaft und erhält ergänzend Harzt4.
Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Heir mein Ergebnis der Recherche:
Mehrbedarf Behinderung
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, die an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen bzw. Hilfen zur Schulbildung/Ausbildung erhalten haben ebenfalls Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 %. Ebenso solche ALG II Empfänger, die voll erwerbsfähig sind und das Merkzeichen „G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben, erhalten 17 Prozent. Es sei denn sie erhalten den Mehrbedarf von 35 %, dann haben sie keinen weiteren Anspruch auf 17 Prozent der Regelleistung.
Hallo
Danke,-meine frau nimmt an keiner massnahme teil,ist nicht arbeitsfähig.Ich habe was gefunden,kann man sich darauf berufen? :Ich lasse mich leiten von Satz 28.4 der Handlungsanweisung der BA zum § 28 SGB II .Personenkreis :" Berechtigte sind auch Bezieher von Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit , weil diese Personen keine Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten können." ( beide bilden ja eine Bedarfsgemeinschaft )
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Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Hallo 2010,
die Mehrbedarfe sind im § 21 SGB II geregelt, bitte mal in folgendem Link weiterlesen. http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html
Wenn ich noch weiter helfen kann, bitte anmailen.
Pauschal kann ich nicht sagen, ob ein Mehrbedarf-Anspruch besteht.
Grüße
Almut
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Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Hallo, 2010neu.
ich kann dir bei diesem Thema leider nicht behilflich sein, da ich selber Altersrentner bin und zum Thema keine Bindung habe,
mfg Manni
ja das gilt äquivalent! Wußte nicht dass Ihre Frau nach SGB XII die Grundsicherung erhält! Sonst hätt ichs gleich dazugesetzt!
Kosten der Unterkunft gibt es auch, die müssen übernommen werden!
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Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Hallo,
dass turt mir leid, aber hier kann ich Dir auch nicht 100%ig weiterhelfen. Ich würde aber auf jeden Fall mal offiziell / schriftlich einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Falls dieser abgelehnt wird, wird sich ja auf ein § bezogen. Ggfs. dann ruhig mal in Widerspruch gehen.
Viele Grüße
Mein Frau,erhält volle EU rente für zwei jahre.Ist in meiner
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Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Hallo,
allein aufgrund der 100% oder des G oder B Merkmals bekommt man noch keinen Mehrbedarf, den erhält man nur wenn man tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Vielleicht einfach mal mit dem zuständigen Vermittler sprechen.
Ein Gesetz dazu gibt es, das SGB II und dort den § 21 bzw. die Hinweise dazu.
Gruß
Chriz86
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Sie ist nun 100% Erwerbsunfähig mit G,B-erhält/steht von der
Arge,ihr ein Mehrbedarf zu?Wenn ja,gibt es da ein Gesetz?
Es tut mir Leid;da kann ich leider nicht helfen