EU Rente und minijob in Privatinsolvenz

Hallo,
Beziehe 805€ EU Rente und die ist Unpfänbar nun habe ich noch einen Minijob von ca. 300€.
Da die Rente nach §850 unpfändbar ist,ist sie auch nicht dem Einkommen anzurechnen?
sodas mein einziges anrechenbares Einkommen der Minijob ist und der liegt unter der Pfändungsgrenze in der Privatinsolvenz.

Hallo

§850 ? welchen Gesetzes??
REnte ist natürlich ein Einkommen und pfändbar, es sei denn es ist eine BESONDERE Rente.
Die gemachten Auskünfte sind mehr als sperlich und eine Fragestellung nicht angefügt. Von daher ist eine Antwort nicht möglich.

LG

§ 850a ZPO
die Frage ist da ich rente aufgrund einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit beziehe ist diese dem Einkommen zuzurechnen oder nicht

Hallo Lazarus,

bei Pfändungen/Abtretungen hast Du Recht. Anders sieht es bei einer PI aus. Hier werden beide Einkommensarten zusammengerechnet. Leider.

Gruss
Knauffi

Hallo,

leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben und hoffe, dass sich da jemanden finden lässt, der sich auf dem Gebiet (Privatinsolvenz) besser auskennt.

Alles Gute,
Kathra

Guten Morgen,

auch wenn die Rente unpfändbar ist, heißt es nicht, dass es kein anrechenbares Einkommen ist in Bezug auf die Insolvenz. Dahin werden Rente und Minijob schon summiert.

LG, Lars Horst

hallo, ob es für eu-renten besondere regelungen gibt, weiß ich nicht. aber einkommen ist einkommen. und wenn die gesamtheit der einkünfte den nichtprändbaren betrag übersteigt, wird wohl etwas pfändbar sein/werden.

ich würde raten, den insolvenzverwalter oder/und das insolvenzgericht zu befragen.

mfg

johann schwenk

Hallo,
soweit ich weis, ist das gesamte Einkommen bei der Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.
Hierbei ist es maßgebend ob oder wieviel Personen man zum Unterhalt verpflicht ist. Siehe Pfändungstabelle.

mfg
Lucy

Ja - die Rente ist vollumfänglich als Einkommen anzusehen (§ 850 ZPO). Eine Ausnahme gem. § 850 a ZPO liegt hier bei Ihnen nicht vor.

MFG

Tut mir leid,aber damit kann ich nicht helfen!LG Veronika

Was ist nun genau die Frage?

So habe das mal mit dem Insolvenzgericht geklärt,EU Rente wird als einkommen gerechnet und ist pfänbar.

DANKE an alle ist geklärt

Die Rente ist in der Höhe unpfändbar, weil sie unterhalb der Pfändugnsfreigrenze liegt.
Aber diese ist Einkommen.
Und das gesamte Einkommen wird zusammen gezogen.
Also 1105 Euro

Die Rente gilt auch ein Einkommen!Rente+Minijobs=Gesamteinkommen.Und die ist in der Höhe pfändbar.
Hallo,
Beziehe 805€ EU Rente und die ist Unpfänbar nun habe ich noch
einen Minijob von ca. 300€.
Da die Rente nach §850 unpfändbar ist,ist sie auch nicht dem
Einkommen anzurechnen?
sodas mein einziges anrechenbares Einkommen der Minijob ist
und der liegt unter der Pfändungsgrenze in der
Privatinsolvenz.