Lieber Hajo, woher haben Sie diese Informationen ?
Hört sich an, als wenn sie da Leute beraten, die nicht viel Ahnung haben,
)
Um die Wohngeldberechtigung in Erfahrung zu bringen, gehen Sie mit Einkommensbescheinigungen und Mietvertrag/Mieterbescheinigung zur IHrem örtlichen Wohngeldamt, bzw Rathaus und stellen einen Antrag. Die Wohngeldberechtigung hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich ruhig beraten bei Ihrem Amt.
Die Befreiung von der GEZ setzt ein RF im Schwerbehindertenausweis vor (Merkzeichen RF) ab Januar bekommen diese jedoch eine Rechnung von 6.99 Euro monatlich von der man befreit wird, wenn Sozialhilfe, Grundsicherung und/oder Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden. Hierzu informiert Sie ihre Stadt, oder Kreis im Rathaus, die Schwerbehindertenabteilung.
Die Befreiung von den Zuzahlungen zur Krankenkasse ist möglich für jeden, der den Zuzahlungsbetrag bezahlt hat.
Die Voraussetzungen dafür (2 Prozent vom Bruttoeinkommen bei normalem Gesundheitszustand oder 1 Prozent vom Bruttoeinkommen bei chronischer Erkrankung)kann Ihnen IHre Krankenkasse mitteilen, dazu muss man einen Antrag auf Befreiung dort stellen. Die Krankenkassen beraten gerne auch telefonisch.
Bitte wenden Sie sich bei solchen Fragen immer direkt an die zuständigen Stellen.
Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.
Liebe Grüsse
und einen guten Rutsch ins neue Jahr
irina