EU-Rente und Wohngeld, GEZ , Zuzahlungsbefreiung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hab eine frage wegen der Erwebsunfähigkeitsrente.
Stimmt es das man bei 850€ EU rente, 70 % Schweregrad, kein Wohngeld bekommt (bei 400€ miete warm) und keine gez befreiung? und auch kein zuzahlungsbefreiung der kranken kasse?
Altersrentner wrden ja was bekommen, warum EU- rentner nicht?

Freundlich Grüsst der Hajo
und vielen Dank schonmal

Sorry, da bin ich absoluter Laie und kann keine Antwort geben.

Hallo Hajo,

das stimmt so nicht. Grundsätzlich kann man seine Ansprüche per Antrag bei den jeweiligen Behörden geltend machen. Wohngeld beantragt man bei der jeweiligen Gemeinde- bzw. bei der Stadtverwaltung. Die Grenze der Zuzahlung bei der Krankenkasse kann man sich errechnen lassen. Ich würde Ihnen empfehlen alle Zuzahlungen, die Sie im Jahr 2012 geleistet haben (die 10 € Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen, Krankenhausbeteiligung, Zuzahlungen für Physiotherapie u.ä.) zur Prüfung bei der Krankenkasse einzureichen. Je nach dem ob Sie chronisch krank sind oder nicht, haben 1 bzw 2 % von Ihrem Einkommen im Jahr dazu zu bezahlen. Die Befreiung von den GEZ Gebühren (ab 01.01.2013 Rundfunkbeitrag) hängt von bestimmten Kriterien wie zB. von den Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ab. RF bedeutet, dass Sie vollständig befreit werden können. Ansonsten kann der Bezug von bestimmten Sozialleistungen auch zur Befreiung führen. Lassen Sie doch beim Sozialamt durchrechnen, ob Sie unter Berücksichtigung Ihrer Miete und sonstigen Pflichtausgaben (Hausratversicherung und andere besondere Belastungen)und unter Berücksichtigung der Rundfunkgebühr eventuell Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII hätten. Auch dann könnten Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Anträge dazu gibt es beim Sozialamt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir einfach. Liebe Grüße

Lieber Hajo, woher haben Sie diese Informationen ?
Hört sich an, als wenn sie da Leute beraten, die nicht viel Ahnung haben,:wink:)
Um die Wohngeldberechtigung in Erfahrung zu bringen, gehen Sie mit Einkommensbescheinigungen und Mietvertrag/Mieterbescheinigung zur IHrem örtlichen Wohngeldamt, bzw Rathaus und stellen einen Antrag. Die Wohngeldberechtigung hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich ruhig beraten bei Ihrem Amt.
Die Befreiung von der GEZ setzt ein RF im Schwerbehindertenausweis vor (Merkzeichen RF) ab Januar bekommen diese jedoch eine Rechnung von 6.99 Euro monatlich von der man befreit wird, wenn Sozialhilfe, Grundsicherung und/oder Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden. Hierzu informiert Sie ihre Stadt, oder Kreis im Rathaus, die Schwerbehindertenabteilung.
Die Befreiung von den Zuzahlungen zur Krankenkasse ist möglich für jeden, der den Zuzahlungsbetrag bezahlt hat.
Die Voraussetzungen dafür (2 Prozent vom Bruttoeinkommen bei normalem Gesundheitszustand oder 1 Prozent vom Bruttoeinkommen bei chronischer Erkrankung)kann Ihnen IHre Krankenkasse mitteilen, dazu muss man einen Antrag auf Befreiung dort stellen. Die Krankenkassen beraten gerne auch telefonisch.
Bitte wenden Sie sich bei solchen Fragen immer direkt an die zuständigen Stellen.
Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.
Liebe Grüsse
und einen guten Rutsch ins neue Jahr
irina

liebe irina

vielen dank für die hilfe

guten rutsch
mfg hajo

Hallo Hajo,
vielen Dank für Deine Anfrage. Leider bin ich da auch nicht so gut informiert und möchte Dir keine falschen Daten liefern. Daher sorry - hoffentlich konnte Dir von anderer Stelle geholfen werden.
Viel Erfolg - einen guten Rutsch und alles Gute für 2013.
Puddelchen

ich habe keine ahnung von eu-rente