EU-Rentenfrage

Hallo,

nehmen wir an, jemand bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Stimmt das, dass der urprünglich errechnete Rentenanteil beim Eintritt ins „richtige“ Rentenalter nunmehr gekürzt wird und man weiterhin nur den Betrag der EU-Rente bekommt?

Über eine Antwort, möglichst mit Link zum Nachlesen, würde ich mich freuen.

Gruß,
Anja

Hallo,

nehmen wir an, jemand bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

EU-Rente war weit vor meiner Zeit, ich deutele einfach mal auf EM-Rente um.

Stimmt das, dass der urprünglich errechnete Rentenanteil beim
Eintritt ins „richtige“ Rentenalter nunmehr gekürzt wird und
man weiterhin nur den Betrag der EU-Rente bekommt?

Das kommt ganz auf die Lebensverhältnisse an.

Die Rente berechnet sich ja nach der Formel:

Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert.

Die persönlichen Entgeltpunkte errechnen sich aus Entgeltpunkte x Zugangsfaktor.
Über den Zugangsfaktor wird also bestimmt, in welchem Umfang die EP in die Rente einfließen (Definition in § 77 Abs. 1 SGB VI). Grundsätzlich ist er 1,0 ; er kann aber auch höher oder niedriger sein. Der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert sind bei der Rentenhöhe nur schmückendes Beiwerk.

Wenn schon einmal eine Rente bezogen wurde, hilft § 77 Abs. 3 SGB VI weiter. Im Grunde heißt es da: Wenn EP schon mal mit einem Zugangsfaktor verheiratet waren, dann bleibt es dabei. Die Single-EP bekommen ihren eigenen Zugangsfaktor.

Und dann gibt es auch noch § 88 Abs. 1 SGB VI, so etwas wie eine Vertrauensschutzregelung:

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit … bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.

Es kommt also maßgeblich darauf an, ob nach Beginn der EM-Rente noch Zeiten vorliegen, wie viel Zeit zwischen EM-Rente und Altersrente vergehen, was es überhaupt für eine Rente war … eine eindeutige Antwort kann es daher nicht geben (wäre ja auch zu einfach).

Greetz
S_E

Hallo,

Hallo,

nehmen wir an, jemand bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Stimmt das, dass der urprünglich errechnete Rentenanteil beim
Eintritt ins „richtige“ Rentenalter nunmehr gekürzt wird und
man weiterhin nur den Betrag der EU-Rente bekommt?

SE hat das ja schon ausführlich erläutert, ich möchte noch ein bisschen ergänzen:

Die Aussage mit einer „Kürzung“ ist nicht richtig. Vielmehr ist es so, dass die Werte der EU-Rente mindestens auch der Altersrente zugrunde gelegt werden. Hierdurch wird vermieden, dass die Altersrente niedriger als die EU-Rente wird! Man kann die ganze Regelung auch als Vorteil sehen … und sollte dies auch tun, denn dadurch werden z.B durch Rentenreformen eingeführte Verminderungen „ausgeschaltet“ und es gibt einen Besitzschutz.

Die Regelung ist also durchaus eher positiv als negativ.

Zudem: Eine EU-Rente ist - wie eine Altersrente - eine „Endrente“ mit Lohnersatzfunktion, soll heißen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ist das Arbeits- und Versicherungsleben abgeschlossen; wie bei einer Altersrente auch. Die EU-Rente wurde daher von Wertigkeit bereits wie eine Altersrente berechnet.

Eine Erhöhung kann - wie SE richtig geschrieben hat - im Grunde nur eintreten, wenn nach dem Rentenbeginn noch - ich würde sogar sagen, viele - Zeiten zurückgelegt wurden. Dies ist bei einer EU-Rente in den allermeisten Fällen nicht gegeben. In den allermeisten Fällen wird es daher bei Gewährung einer Altersrente nicht zu einer Erhöhung kommen und die Altersrente in Höhe der bisherigen EU-Rente weitergezahlt. Aber: Sie wird eben auch nicht niedriger!

Gruß,
Anja

Servus,
Robert

Eine Erhöhung kann - wie SE richtig geschrieben hat - im
Grunde nur eintreten, wenn nach dem Rentenbeginn noch - ich
würde sogar sagen, viele - Zeiten zurückgelegt wurden. Dies
ist bei einer EU-Rente in den allermeisten Fällen nicht
gegeben.

Berichtige mich, aber bei einer EM-Rente werden doch nur die Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt (weil da die Minderung meistens das zuletzt erfüllte Kriterium ist)? I.d.R. haben aber Versicherte doch auch darüber hinaus Zeiten, wie Krankengeld, AloGeld … Also DÜRFTE die Altersrente -wenn auch nur minimal- höher sein.

Und irgendwas klingelt gerade in meinem Hinterkopf mit Zurechnungszeit die zur Anrechnungszeit wird und Gesamtleistungs-/Grundbewertung…klingt hässlich, ich hör lieber auf zu denken =)

Greetz
S_E

Hallo,

Berichtige mich, aber bei einer EM-Rente werden doch nur die
Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt
(weil da die Minderung meistens das zuletzt erfüllte Kriterium
ist)? I.d.R. haben aber Versicherte doch auch darüber hinaus
Zeiten, wie Krankengeld, AloGeld … Also DÜRFTE die
Altersrente -wenn auch nur minimal- höher sein.

joh, das ist richtig und gilt auch für die EU-Rente. Meistens reichen diese Zeiten aber nicht aus, um tatsächlich eine Erhöhung zu bewirken, nicht zuletzt auch wegen Änderungen in der Rentenberechnung „über die Jahre hinweg“.

In der Praxis hatte ich ganze drei Fälle, in denen es tatsächlich zu einer Erhöhung gekommen ist … und die war in zwei Fällen minimal. In einem Fall kam es zu einer immensen Erhöhung, aber das hatte mit RVO- und Wechsel zu SGB VI-Recht zu tun.

Und irgendwas klingelt gerade in meinem Hinterkopf mit
Zurechnungszeit die zur Anrechnungszeit wird und
Gesamtleistungs-/Grundbewertung…klingt hässlich, ich hör
lieber auf zu denken =)

Aber das hat überhaupt keine Auswirkungen, da die AZ nicht anders bewertet wird als die ZZ. Diese Umwandlung ist - wie soll ich sagen - formal, um die Zurechnungszeit, die es bei einer Altersrente ja nicht gibt, noch anderweitig als Zeit anrechnen zu können. Würde dies nicht passieren, wäre die Zeit vom Leistungsfall EU bzw. EM bis Ende ZZ bei der Berechnung der Altersrente komplett weg. Dann könnte man einfach auf den Besitzschutz gehen und bräuchte gar nicht mehr rechnen. :wink:

Greetz
S_E

Servus,
Robert

Mmmh, ja, macht Sinn.

Aber hätte ja sein können, dass es da irgenwelche rechnerischen Schlupflöcher gibt, so kompliziert wie die ganze Angelegenheit ist.

Aber mein Hirn ist gerade eh umnebelt vom Sozialausgleich und wie käsig das doch alles ist…wenn interessieren da schon Zurechnungszeiten…

Greetz
S_E