liebe Mitglieder:
ein EU-Rentner möchte eine kleine Gruppenmeditation geben und dies in einer Physiotherapie-Praxis.
wie hoch ist die summe, die er einnehmen darf, ohne das ihm von der Grundsicherung etwas abgezogen wird? Muss der EU-Rentner eine Rechnung stellen?
Vielen lieben Dank
Hi,
bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beträgt die Pauschale für nicht nachgewiesene Werbungskosten 5,20 €.
Vom anrechenbaren Einkommen sind 30% frei bis zur Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, z.Z. also 182 €.
Eine Beispielrechnung für 400 € ohne Abzüge und Werbungskosten:
400 - 5,20 = 394,80 * 30% = 118,44 € bleiben frei.
Gruß
Ingo