hallo,
dass eine einheitliche Qualifizierung der Versicherungsvermittler hergehört, ist ohne Zweifel richtig.
doch was soll man davon halten, wenn sich wie jetzt bekannt wurde, gebundene Vermittler (Ausschließlichkeitsvermitteler) nicht qualifizieren müssen? Wenn der freie Makler und Mehrfachagent jährlich kostenpflichtig geprüft wird (was für ein Wahnsinn!) und der AV in einem einmaligem Crashkurs Formularausfüllen lernt und auf die menschheit losgelassen werden kann? Der freie muss also in Zukunft nicht nur eine Vermögensschadensversicherung zahlen (teils weit über 1500 Euro p.a.) sondern dazu auch noch eine kostenpflichtige Prüfung (die bestimmt auch noch mal an die 1000 Euro kostet)über sich ergehen lassen. Der AV dagegen hat das alles nicht: keine VSV, keine Prüfung.
Was haltet Ihr von diesen EU-Plänen?
Grüße
Raimund
hallo,
dass eine einheitliche Qualifizierung der
Versicherungsvermittler hergehört, ist ohne Zweifel richtig.
doch was soll man davon halten, wenn sich wie jetzt bekannt
wurde, gebundene Vermittler (Ausschließlichkeitsvermitteler)
nicht qualifizieren müssen?
Ich habe das anders gehört. HAst Du mal eine Quelle?
Wir haben neulich über die vorgesehene Umsetzung von EU Recht in deutsches Recht gesprochen und da hörte es sich an, als würden künftig alle Vertreter (egal wie sie sich nennen) eine Qualifikation von mindetens 250 Std. (Zahl jetzt mal geraten ) nachweisen müssen.
Was haltet Ihr von diesen EU-Plänen?
?? Ich denke die EU hat schon vorgegeben und wir müssen nur noch in deutsches Recht umwandeln…übrigens sollen die Richtlinien schon seit Jahr klar sein und hier wird mal wieder auf den letzten Rutsch gehandelt.
Im Großen und ganzen stand man bei mir in der Fa. dem Ganzen mit wenigen Ausnahmen postiv gegenüber.
Ich muß mir das morgen noch mal genauer ansehen…
Aber schön, daß Du das Thema hier ansprichst, ich denke man sollte an dieser Stelle unbedingt drüber diskutieren!
Ich habe das anders gehört. HAst Du mal eine Quelle?
hallo Maid,
gerade nicht. Aber ich suche Dir mal was raus.
Wir haben neulich über die vorgesehene Umsetzung von EU Recht
in deutsches Recht gesprochen und da hörte es sich an, als
würden künftig alle Vertreter (egal wie sie sich nennen) eine
Qualifikation von mindetens 250 Std. (Zahl jetzt mal geraten
) nachweisen müssen.
Die EU-richtlinien sind mitnichten schon fertig. Da hängt noch einiges in der Luft und wird alle nasenlang geändert.
So wie es z.Zt. aussieht, wird es so sein, dass derjenige der seit 4 Jahren in der Branche tätig ist, die Genehmigung erhält. Oder: er hat eine dementsprechende Qualifizierung. Das wäre beispielsweise die Ausbildung zum Versicherungskaufmann, Betriebswirt (*g* da falle ich drunter)u.ä.
Was mich aber da stört, das sind die 4 Jahre. Da hat einer seit 4 oder 5 Jahren mehr schlecht als recht Lebensversicherungen an seine Verwandtschaft verscherbelt. Nun bekommt er die Genehmigung. Es ist wieder wie bei den beiden Anläufen vor Jahren. Einziger Unterschied: jetzt mus jeder selbständige Vermittler eine Vermögensschadenversicherung haben.
Aber schön, daß Du das Thema hier ansprichst, ich denke man
sollte an dieser Stelle unbedingt drüber diskutieren!
Ich begrüße eine Qualifizierung!
Es gibt leider viel zu viele Drücker in unserem Geschäft. Solchen, denen es vollkommen schnuppe ist, was der Kunde braucht oder wünscht. Hauptsache der Geldbeutel stimmt. Da musste mal was kommen. Ich weiß noch, wie ich damls von Kollegen belächelt wurde, als meine damalige Versicherung uns 3 Wochen kasernierte und mit Wissen vollpumpte.
Sie hatten Recht.
Und ich muss ehrlich eingestehen: danach war ich noch lange nicht fertig!
Danach kam dann das „learning by doing!“.
Und wer glaubt, dass man nach so einer Ausbildung nichts mehr lernen muss, der wird untergehen. Diese 250 Std. bringe ich locker mit lernen (echtes lernen und Tagungen, Schulungen, usw.) im Jahr zusammen.
Grüße
Raimund