EU Richtlinien zwingend umzusetzen für Mitgllieder

Hallo

Ich hab eine allgemeine Rechtsfrage :>

Die EU gibt doch hin und wieder Richtlinien aus die von den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht in ihrem Land umgesetzt werden.

Sind diese Richtlinien zwingend umzusetzen?

Wenn ja, wieviel Spielraum in der Auslegung der Richtlinien haben die Länder? Oder muss es 1:1 wie vorgegeben übernommen werden?
Droht Strafe wenn ein Land bummelt oder sich weigert?

Gibt es schon sowas wie ein EU Gesetzbuch das länderübergreifend ist (auf Mitgliedsstaaten beschränkt)? Also quasi die Richtlinien die in allen Länder in deren Gesetze übernommen wurden.

MfG
Lilly

Hallo,

Sind diese Richtlinien zwingend umzusetzen?

Ja, idR wird ein Datum gesetzt bis zu welchem umzusetzen ist.

Wenn ja, wieviel Spielraum in der Auslegung der Richtlinien
haben die Länder? Oder muss es 1:1 wie vorgegeben übernommen
werden?

IdR wird ein Schutzniveau genannt (Ziele) und dann Einzelregelungen genannt. Einzelregelungen muss man idR exakt umsetzen, ansonsten kann man auch darüber hinaus gehen, allerdings nicht unter das angestrebte Niveau.

Droht Strafe wenn ein Land bummelt oder sich weigert?

Ja, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Staat bzw. Schadenersatzansprüche der Bürger, wenn die RL subjektive Rechte einräumen lässt und der Bürger wegen Nichtumsetzung keine Rechte hat und deswegen Schäden erleidet.

Gibt es schon sowas wie ein EU Gesetzbuch das
länderübergreifend ist (auf Mitgliedsstaaten beschränkt)? Also
quasi die Richtlinien die in allen Länder in deren Gesetze
übernommen wurden.

Nein, wie gesagt die EU-RL werden umgesetzt. Nicht jeder RL bedeutet ein Gesetz im Nationalstaat. Bspw. werden viele EU-RL zum Zivilrecht und Verbraucherschutz in bestehende Gesetze eingebunden (sh. BGB). Insoweit könnte man höchstens an Konkordanztabellen denken (RL xyz in D umgesetzt in § …, in UK umgesetzt in Art …, in …).

Mfg vom

showbee

EURLex

Gibt es schon sowas wie ein EU Gesetzbuch das
länderübergreifend ist (auf Mitgliedsstaaten beschränkt)? Also
quasi die Richtlinien die in allen Länder in deren Gesetze
übernommen wurden.

Nein, wie gesagt die EU-RL werden umgesetzt. Nicht jeder RL
bedeutet ein Gesetz im Nationalstaat. Bspw. werden viele EU-RL
zum Zivilrecht und Verbraucherschutz in bestehende Gesetze
eingebunden (sh. BGB). Insoweit könnte man höchstens an
Konkordanztabellen denken (RL xyz in D umgesetzt in § …, in
UK umgesetzt in Art …, in …).

Das Online-Portal der EU zum EU-Recht (EURLex) macht in den bibliographischen Angaben zu Richtlinien auch Angaben dazu, durch welche nationale Bestimmungen sie in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils umgesetzt worden sind. Verteilt sich die Umsetzung auf mehrere nationale Rechtsakte, so finden sich dort dementsprechend mehrere Nachweise (ich habe dort, wenn ich mich richtig erinnere, für eine einzige Richtlinie gelegentlich schon mehr als 10 Nachweise für einen Mitgliedstaat gesehen …). Wenn man will, könnte man EURLex auch als (Online-) Gesetzbuch des Gemeinschaftsrechts betrachten.

Zu finden ist EURLex übrigens hier:

http://eur-lex.europa.eu

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