Hallo,
ich habe 2 EU-Standardüberweisungen mit der DiBa nach Tschechien getätigt, beide mit IBAN, BIC und der für die kostenlose Durchführung notwendige „Share“-Kostenteilung.
- die erste Überweisung war in Euro, diese wurde ohne Gebühren durchgeführt
- die zweite Überweisung war in Ziellandwährung (tschechische Kronen), hierfür wurden mir 10 Euro Gebühr in Rechnung gesetzt
ist es so das EU-Standardüberweisungen in NICHT-EURO Währungen kostenpflichtig sind und welche Gebühren muss der tschechische Empfänger bei der 1. und 2. Überweisung tragen?
Hi
ist es so das EU-Standardüberweisungen in NICHT-EURO Währungen
kostenpflichtig sind
Ja das ist so. Voraussetzung für die EU-Standardüberweisung sind:
Angabe von IBAN und BIC, Betrag bis EUR 12.500,-- (wird aber im nächsten Jahr erhöht, wenn ich mich nicht irre), Spesenteilung, Überweisung in EUR und die Zahlung muß natürlich in den EU-Raum gehen.
Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen (z.B. durch Zahlung in tschechischen Kronen) nicht erfüllt, dann ist es keine kostengünstige EU-Standardzahlung mehr.
In der FAQ:1193 findest Du eine gute Zusammenfassung zu dem Thema.
und welche Gebühren muss der tschechische
Empfänger bei der 1. und 2. Überweisung tragen?
Bei der ersten sollte er eigentlich überhaupt keine Gebühren haben, außer solchen, die er auch für Eingänge aus dem Inland zu tragen hat.
Wobei die Betonung auf „sollte“ liegt. Da wahrscheinlich das Konto nicht in EUR, sondern in der Landeswährung geführt wird, wird ihm die Bank wahrscheinlich eine Umrechnungsgebühr anlasten. Das müßtest Du aber beim Empfänger in Erfahrung bringen, ob seine Bank das getan hat.
Die Gebühren für die zweite Überweisung könnte Dir auch nur der Empfänger sagen, denn es gibt keinerlei Richtlinien. Die Banken können da im Prinzip verlangen was sie wollen.
Gruß
Edith
Angabe von IBAN und BIC, Betrag bis EUR 12.500,-- (wird aber
im nächsten Jahr erhöht, wenn ich mich nicht irre),
Spesenteilung, Überweisung in EUR und die Zahlung muß
natürlich in den EU-Raum gehen.
Der Betrag wird leider erst zum 01.01.2006 auf 50000 Euro erhöht.