EU-Überweisungen

Hallo,

frage :

Nach Willen der EU, darf ja eine Überweisung innerhalb der EU nur soviel Gebühren kosten wie es eine Nationale Überweisung täte ?
Wie ist vorzugehen wenn dies eine Bank missachtet und weit überhöhte Gebühren verlangt ?

Danke

Hallo!

ich würd einfach mal an den Schalter gehen und mich beschweren, normalerweise sollten die das dann zurückerstatten.

Klar gibts dann noch die Möglichkeit, sich an einen Verbraucherschutzbund zu wenden, die dann diese Bank evtl. abmahnt. Aber warum der Ärger? Wenn die sich querstellen, würd ich halt die Bank wechseln

Das ist leicht gesagt,

wie macht man das wenn im ganzen LAnd die Banken dies Ignorieren ?

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[MOD]: Vollzitat gelöscht

Hi,

Nach Willen der EU, darf ja eine Überweisung innerhalb der EU
nur soviel Gebühren kosten wie es eine Nationale Überweisung
täte ?
Wie ist vorzugehen wenn dies eine Bank missachtet und weit
überhöhte Gebühren verlangt ?

zunächst wäre zu prüfen, ob es tatsählich eine
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Standard%C3%BCberwei…
war und nicht z.B. keine oder eine falsche IBAN angegeben wurde oder von der Bank vogegebene Formalien missachtet wurden.

Lief alles korrekt, hilft eine Beschwerde bei der Bank mit der Forderung nach Erstattung der zuviel gezahlten Kosten in der Regel weiter.

Dass „im ganzen LAnd die Banken dies Ignorieren“ dürfte jeder Grundlage entbehren.

Gruß
Nils

wie macht man das wenn im ganzen LAnd die Banken dies
Ignorieren ?

na, das halte ich doch für sehr übertrieben. Ich arbeite bei einer Raiffeisenbank, und ich hörs ehrlich gesagt das erste mal, dass irgendeneine andere Bank für eine EU-Überweisung (heißt ja jetzt SEPA-Überweisung) eine extra Gebühr verlangt.

Um es detailierter zu gestallten,

ich meine nicht Deutschland. Eher gesagt geht es um die Verwendung des richtigen IBANS & SWIF für eine oder mehere Überweisungen aus Griechenland nach Deutschland.

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[MOD]: Vollzitat gelöscht

Eine kürzliche Überweisund von Griechenland nach Deutschland in höhe von 10 000 Eur, hatt knapp 42 Eur Gebührern gekostet. IBAN & SWIF war richtig sonst wäre das Geld ja nicht angekommen.

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[MOD]: Vollzitat gelöscht

Hallo Manuel,

könnten aber möglicherweise die fremden Spesen für Verwirrung gesorgt und damit zur Ausgangsfrage geführt haben? Fällt mir grad mal so ein. Auch wenn die separat aufgeführt sein müßten, ist die Summe der Entgelte ja höher als man es als Inlandskunde erwarten würde. Oder werden die mit SEPA gar nicht mehr belastet? Ich bin da nicht 100% auf dem neuesten Stand.

Gruß
Nils

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na, sag das doch gleich^^. Aber hab KA wie das außerhalb Deutschlands geregelt ist

Hallo!
Ich kann nur von einer ähnlichen Situation berichten. Ich hatte eine Überweisung nach Italien aufgegeben mit allen korrekten Daten (BIC, IBAN etc.). Leider stimmte der Empfängername aber nicht. Also kam das Geld, oder besser gesagt ein Teil davon, wieder zurück. Die Gebühren konnte ich dann am Schalter zurückfordern, leider habe ich aber nicht 100% des Geldes rückerstattet bekommen. Ein Teil davon ist laut Sparkasse bei der italienischen Bank drauf gegangen und es sei unmöglich diese Gebühren zurückzubekommen.
Na ja, alles in allem sehr ärgerlich - hätte nicht gedacht, dass der Empfängername so eine große Rolle spielt, denn die restlichen Daten stimmten ja.

Gruß
Geissbock

Hi

Na ja, alles in allem sehr ärgerlich - hätte nicht gedacht,
dass der Empfängername so eine große Rolle spielt, denn die
restlichen Daten stimmten ja.

Siehe dazu die FAQ:2814. Das gilt nicht nur für Deutschland. Auch in anderen Ländern müßten die Banken die Überstimmung der Daten überprüfen.

Wenn dann bei einer Auslandsüberweisung etwas nicht stimmt und das Geld retour kommt, wird es meist teuer. Denn Spesen für „Reklamationen“ dürfen nach wie vor verrechnet werden.

Den Vogel hat dabei aber mal eine deutsche Bank abgeschossen. Der Fehler lag eindeutig bei dieser Bank (IBAN, BIC und Name waren korrekt, aber aus irgendeinem Grund landete das Geld auf einem Zwischenkonto), aber trotzdem wurden für die Nachforschung Spesen angelastet. Unser Kunde war natürlich begeistert, konnte aber zum Glück über den Zahlungsempfänger Druck ausüben, sodaß diese deutsche Bank schlußendlich doch die Spesen wieder vergütete.

Gruß
Edith

Liebe Edith,

Sie haben durch Ihren Beitrag wahrscheinlich auch bei meinem Problem geholfen.
Vielen Dank!
Können Sie mir auch die Rechtsgrundlage nennen? Am besten die EU Rili? Das wäre wunderbar!

Besten Dank,
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Siehe dazu die FAQ:2814. Das gilt nicht nur für Deutschland.
Auch in anderen Ländern müßten die Banken die Überstimmung der
Daten überprüfen.

Wenn dann bei einer Auslandsüberweisung etwas nicht stimmt und
das Geld retour kommt, wird es meist teuer. Denn Spesen für
„Reklamationen“ dürfen nach wie vor verrechnet werden.

Den Vogel hat dabei aber mal eine deutsche Bank abgeschossen.
Der Fehler lag eindeutig bei dieser Bank (IBAN, BIC und Name
waren korrekt, aber aus irgendeinem Grund landete das Geld auf
einem Zwischenkonto), aber trotzdem wurden für die
Nachforschung Spesen angelastet. Unser Kunde war natürlich
begeistert, konnte aber zum Glück über den Zahlungsempfänger
Druck ausüben, sodaß diese deutsche Bank schlußendlich doch
die Spesen wieder vergütete.

Gruß
Edith

Hi

Sie haben durch Ihren Beitrag wahrscheinlich auch bei meinem
Problem geholfen.
Vielen Dank!

Gerne geschehen :wink:

Können Sie mir auch die Rechtsgrundlage nennen?

Für die Überprüfung des Kontowortlautes oder für die Spesenverrechnung bei Reklamationen?

Wobei… ich könnte bei keinen der beiden Punkte mit der EU-Richtlinie dienen. Vielleicht finde ich sie irgendwo in unserem Intranet. Aber meist bekommen wir nur die Quintessenz mitgeteilt und mit den Details schlagen sich die Rechtsexperten rum

Gruß
Edith

Können Sie mir auch die Rechtsgrundlage nennen?

Für die Überprüfung des Kontowortlautes

Hi,
Kontowortlaut, bitte.
Irgendeine rechtliche Grundlage.
Sie sind ja soo nett!!

Beste Grüße,
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