EU Überwisung

Hallo,

Nehmen wir mal an eine Person X hat einer Person Y 1000 € auf ein englisches Konto überwiesen. Das Geld ist nie angekommen. Trotz Mahnungen und anwaltlichen Schreiben ist die Hausebank nicht bereit den Betrag zzgl. Kosten zurück zu überweisen und schiebt stattdessen die Schuld auf die ausländische Bank und gibt an dass sie Beweise für die Erfüllung des Auftrages hat. Die ausländische Bank hat der Person X allerdings unterlagen zugeschickt in denen versichert wird, dass der Betrag nie angekommen ist. Ausserdem ist ein Geldeingang auf den Kontoauszügen der Person Y nicht vermerkt.
Beweise für die Richtigkeit der Daten( Kontonr, Bic-Swift etc) liegen sowohl der Hausbank wie auch bei X vor.
Der Anwalt von X hat der Hausbank 3 mal fristen gesetzt die nicht eingehalten wurden. Zuletzt bekam er eine Stellungnahmen der Hausbank in dem hervorgeht, dass die Bank ihren Auftrag erfüllt hätte.

Was sollte denn nun X machen?
Wie weit greift die MoneyBack Garantie im In- und EU Ausland ein.
Würde es sich lohnen für X mit der Hausbank in den Streik zu gehen
PS: X ist rechtschutzversichert. Die ´Versicherung übernimmt die Kosten.

*hust* Seit wann ist ‚England‘ in der EU??? (owT)
Nix drin

Nix drin

doch drin…seit 1.Januar 1973!!!

DATEV ist schuld… *g*
Jaaaha, das ist schon klar - aber in DATEV werden Zahlungen nach UK (USt-rechtlich) anders, d. h. auf ein anderes Konto gebucht, deswegen habe ich „England“ kurzerhand komplett aus der EU augeschlossen.

Merke: du sollst nie am Frieitag nachmittag buchen, es kommt nur Mist dabei raus. :wink:

Grüße
Renee

Moin,

Jaaaha, das ist schon klar - aber in DATEV werden Zahlungen
nach UK (USt-rechtlich) anders, d. h. auf ein anderes Konto
gebucht

Ähem, wieso das denn? Innergemeinschaftlich ist es doch trotzdem.
Oder meinst Du das dann wenn die Zahlung in PST erfolgte, weil Fremdwährung?

Gruss Jakob

und was ist jetzt mit meiner Frage?

Hi

Der Anwalt von X hat der Hausbank 3 mal fristen gesetzt die
nicht eingehalten wurden.

Und was gedenkt der Anwalt weiter zu tun?

Zuletzt bekam er eine Stellungnahmen
der Hausbank in dem hervorgeht, dass die Bank ihren Auftrag
erfüllt hätte.

Nachforschen kann immer nur die auftraggebende Bank und der Weg, den eine Zahlung genommen hat, kann lückenlos verfolgt werden.

Was sollte denn nun X machen?

Den Anwalt fragen, wie er weiter vorzugehen gedenkt.

Wie weit greift die MoneyBack Garantie im In- und EU Ausland
ein.

Welche Garantie sollte das denn sein?

Würde es sich lohnen für X mit der Hausbank in den Streik zu
gehen

Ich glaube nicht, daß es die Hausbank jucken würde, denn X streikt.
Besser wäre es, wenn X mit der Bank redet und auf eine Nachforschung, samt Ausfolgung der sich daraus ergebenden Unterlagen besteht.

PS: X ist rechtschutzversichert. Die ´Versicherung übernimmt
die Kosten.

Der Anwalt von X sollte eigentlich wissen was zu tun. Eine Frage in einem Forum sollte sich nach Einschalten eines Anwaltes eigentlich erübrigen.
Nur noch soviel, wir hatten unlängst auch einen Fall wo Geld angeblich nicht beim Empfänger in England angekommen ist - schlußendlich stellte sich der Empfänger als Betrüger raus, der sogar seine Auszüge getürkt hatte.

Gruß
Edith

Den Einwand verstehe ich nicht ganz. Wenn jemand von Deutschland aus Geld auf ein Konto in England überweist, so spielt dieser Fall doch innerhalb der EU.

Dass nicht England, sondern das Vereinigte Königreich EU-Mitglied ist, trifft zwar zu; aber der Poster hat doch gar nix anderes gesagt.

Du wirst dir bei deinem Einwand schon was gedacht haben, nur: was?

Verwirrt:
Levay

Hi Levay

Du wirst dir bei deinem Einwand schon was gedacht haben, nur:
was?

Aufklärung könnte dieser Artikel bringen:

/t/eu-ueberwisung/4706779/4

Verwirrt:

Das war Renee wohl kurzerhand auch als sie England aus der EU beförderte :wink:

Gruß
Edith

Ach so, ja, klar - ein Datev-Insider :smile:

Ok, danke.

Levay

Hi,

Nachforschen kann immer nur die auftraggebende Bank und der
Weg, den eine Zahlung genommen hat, kann lückenlos verfolgt
werden.

X hat vor Monaten Nachforschungen beantragt: Die Hausbank sagt das Geld sei rausgegangen. Die Ausländische Bank Sagt das Geld sei nie Angkommen

Welche Garantie sollte das denn sein?

Bei Überweisungen im In- und Ausland hat die Bank des Auftraggebenden die pflichtüberweisungen innerhalb von 5 Werktagen durch zu führen. Bei Problemen trägt die Hausbank die Garantie den Betrag auf das betroffen Konto gutzuschreiben

Besser wäre es, wenn X mit der Bank redet und auf eine
Nachforschung, samt Ausfolgung der sich daraus ergebenden
Unterlagen besteht.

Hat X schon gemacht mit der Hausbank und der Ausländischen Bank

Der Anwalt von X sollte eigentlich wissen was zu tun. Eine
Frage in einem Forum sollte sich nach Einschalten eines
Anwaltes eigentlich erübrigen.

ISt wahr aber man möchte eine 2 zweite Meinung einholen

Nur noch soviel, wir hatten unlängst auch einen Fall wo Geld
angeblich nicht beim Empfänger in England angekommen ist -
schlußendlich stellte sich der Empfänger als Betrüger raus,
der sogar seine Auszüge getürkt hatte.

Y ist die schwester von X und die wie gesagt die Ausländische Bank hat selber bestätigt dass das Geld nciht angekommen ist ( Offizielles schreiben)

Und jetzt?

VG

Murat