Liebe/-r Experte/-in,
demnächst kommt in Österreich ja das Vorratsdatenspeicherungsgesetz raus, welches besagt, dass Verbindungs- und Telefondaten sechs Monate lang gespeichert werden müssen.
In den Zeitungen liest man immer wieder, dass das, rein rechtlich gesehen, nicht unproblematisch sei.
Inwiefern widerspricht dieses Gesetz dem Datenschutz? Ist dieser national oder z.B. in den EMRK geregelt?
Und wie könnte es bekämpft werden? Als Normalbürger erhält man ja keinen Bescheid, den man bekämpfen könnte. Kann man sich also mit einer Initiativbeschwerde an den VfGH wenden, der dann beim EuGh um Auslegung ersuchen müsste?
Vielen Dank schon jetzt für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix.