Hallo,
welchen Vorteil hat es wenn die Staaten ein internationales Protokoll (Verkehrprotokoll) einmal bilateral zwischen den einzelnen Staaten und dann nochmals die EG als Gemeinschaft unterschreibt.
Gruß
Martin
Hallo,
welchen Vorteil hat es wenn die Staaten ein internationales Protokoll (Verkehrprotokoll) einmal bilateral zwischen den einzelnen Staaten und dann nochmals die EG als Gemeinschaft unterschreibt.
Gruß
Martin
Hallo!
Das hat etwas mit dem Kompetenzrecht zu tun. Die EG kann insoweit Verträge nach außen abschließen, als sie nach innen Rechtssetzungskompetenz hat. Nun ist es so, dass in Verträgen Materien geregelt werden, die teils in die Kompetenz der EG, teils in die der Mitgliedstaaten fallen (ein Teil ist dann sicher meistens auch noch strittig). Das ist einfach der Grund, warum die EG und ihre Mitgliedstaaten mit einem anderen Land Verträge abschließen (sog. gemischte Abkommen).
Gruß
Tom
Hallo Tom,
noch eine Frage. Beispiel: Die Alpenkonvention ( http://de.wikipedia.org/wiki/Alpenkonvention ) wurde von den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Slowenien unterzeichnet. Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. Wäre es nicht sinnvoller - wenn die EG dem Vertrag beitreten will - dass sie dies bereits getan hätte, dann hätten die zuvor erwähnten Mitgliedsstaaten keine bilateralen Verträge abschließen brauchen. Oder ändert sich z.B. für die beiden EU-Mitgliedsstaaten Italien und Deutschland rechtlich etwas, ob sie den Vertrag bilateral oder die EG den Vertrag abschließt? Wenn es nun Probleme bei der Anwendung des Vertrages z.B. zwischen Deutschland und Italien kommt, die EG aber diesen Vertrag ebenfalls schon beigetreten wäre, wäre das dann ein bilaterales Problem zwischen den beiden Ländern Deutschland und Italien oder wäre dann die EG zuständig? Im Falle der Alpenkonvention dürfte es sich nicht um ein gemischtes Abkommen handeln, oder?
Danke
Martin
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