Das GG ist wohl sicher die höchste Instanz in Deutschland,
oder welche wäre das sonst? EU-Recht wirkt nur im Einklang mit
diesem.
Sehe ich unter den geltenden Kautelen ebenso. Dem GG
übergeordnet wäre lediglich eine rechtmäßige Verfassung.
Was soll mir das jetzt sagen? Rechtswidrige Verfassungen haben per se keine Rechtswirkung?
Und dieses Gesetz
sieht aber etwas ganz anderes vor, wie die Deutschen eine
Verfassung bekommen sollen.
Richtig, aber das bezieht sich nur auf eine Deutsche
Verfassung, also ein neues GG, keine Europäische.
Steht genau wo?
Ich denke, daß hier versucht wird, uns über den Umweg einer
EU-Verfassung um die eigene zu betrügen.
Wie ich schon sagte, das steht so in jedem Grundgesetz Kommentar. Wie ich auch schon erwähnte, kannte der Verfassungsgeber damals gar keine EU, also kann er eine europäische Verfassung bei Erlass des GG nicht gemeint haben.
Im Übrgigen, warum sollte jemand ein Interesse haben, uns um unser GG „zu betrügen“?
Nicht ganz, es sieht erstens vor, dass es auf diesem Wege eine
„neue“ Deutsche Verfassung bekommt, das bezieht sich nicht auf
die bestehende.
Natürlich nicht- da sie oktroyiert wurde.
Welch inhaltseiche Aussage, ich erspare mir eine Antwort.
Zudem sagt es nicht, in welchem Verfahren diese Verfassung
beschlossen werden muss. Von einer Volksabstimmung ist dort
keine Rede. Dies kann sich genauso auf den allgemeinen
Willensbildungsprozess über den Bundestag im Rahmen der
repräsenten Demokratie beziehen.
Kaum- das ist in keiner eise der freie Volkswille, sondern
lediglich der Abklatsch davon, dessen Autorität sich dieselben
iguren anmaßen, die den Volkswillen schon jetzt mit Füßen
treten.
Unsachlich und bedarf daher keiner Antwort.
Nicht „man“, sondern das GG selbst, dass Volksabstimmungen
grundsätzlich für unzulässig erklärt, dies insbesondere nicht
für eine Europäische Verfassung vorsieht.
So? Dann hast Du nicht richtig gelesen, sondern zitierst
lediglich den halbgebildeten Joschka Fischer.
Ich habe es nicht nötig, Herrn Fischer zu zitieren, sondern stütze meine Aussage auf die Auslegung der Verfassung durch die Staatsrechtswissenschaft sowie das Bundesverfassungsgericht.
Das GG sieht
nämlich Volksbegehren und Volksentscheid durchaus vor- bspw.
für Fragen des Terr itorial- und Hoheitsrechtes.
Ja, dort, aber auch nur dort, wo es ausdrücklich genannt wird. Ansonsten ist das nicht so. Das ist wie schon dargestellt klare Rechtsprechung des BVerfG und einhellige Meinung der Staatsrechtswissenschaft. Wenn Du anderer Meinung bist, schön, aber es wird nicht viel helfen.
Es wäre dem
Bundestag also ein leichtes, diese regelung auf Einzelfälle
auszudehnen, speziell auf solche, dfie sich die GG-Väter nicht
mal haben träumen lassen.
Naja, vielleicht nicht ein leichtes, aber es wäre Möglich. Womit jedoch nun vielleicht klar wäre, dass es nicht an Frau Merkel liegt, dass keine Volksabstimmungen zur EU Verfassung stattfinden, sondern am Bundestag, der das GG bisher nicht geändert hat.
Wohin aber würde das führen?
Wir hätten den TEuro nicht, wir wären in keine Kriege
verwickelt, wir hätten -igitt- möglicherweise sogar
demokratische Züg in unserem Staatswesen und unsere Politiker
könnten sich nicht selbst die Diäten höherschrauben, während
das ganze Volk (Die Masse) weniger verdient!
…
Das GG würde auch bei Beschluss einer EU-Verfassung nicht
erlöschen.
Das ließe sich dem doofen Volk aber sicher einreden!
Hä? Wie und warum sollte man (wer eigentlich) der Bevölkering einreden, es gebe kein GG mehr, wenn es existiert? Muss ich aber wohl nicht verstehen.
Existenz und Verhältnis des GG zum EU-Recht wären
ja…?