EU - Zwangsrente

eine Frage:

darf die DRV entgegen dem ausdrücklichen Willen des „Kunden“ diesen Zwangsberenten?

darf die DRV diesbezügliche Gegengutachten ignorieren?

muß die DRV bei Widerspruch nicht das ganze Verfahren neu aufrollen?

Gruß
(jemand, den`s interessiert)

Erstmal hallo,

eine Frage:

Das sind ja eigentlich drei Fragen … :wink:)

darf die DRV entgegen dem ausdrücklichen Willen des „Kunden“
diesen Zwangsberenten?

Das ist ein schwieriges Thema. Grundsätzlich hat jeder Versicherte ein Gestaltungsrecht, d.h. er kann auf die Rente verzichten. Schwierig wird’s, wenn er aber Leistungen anderer Träger, z.B. Krankengeld von einer Krankenkasse bezieht. Dann muss hierzu die Krankenkasse gehört werden und diese kann sich gegen den Rentenverzicht aussprechen.

darf die DRV diesbezügliche Gegengutachten ignorieren?

Das verstehe ich jetzt nicht. Der RV-Träger hat festgestellt, dass volle oder teilweise Erwerbsminderung besteht und die Gegengutachten widersprechen dem? Meist sieht es ja eher anders aus.

Und mit dem Gegengutachten möchte man dann beweisen, dass doch keine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt?

Kommt mir ziemlich suspekt vor …

muß die DRV bei Widerspruch nicht das ganze Verfahren neu
aufrollen?

Wogegen richtet sich denn der Widerspruch? Oder ist dies unabhängig von den vorhergehenden Fragen?

Falls Letzteres: Im Widerspruch wird das abgeschlossene Rentenverfahren nochmals überprüft. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die ärztlichen Stellungnahmen widerlegbar sind, werden neue Gutachten gefordert. Das ist ganz davon abhängig, was im Widerspruchsverfahren vorgebracht wird.

Sollte es sich um einen Bezug zu den vorherigen Fragen handeln, verstehe ich das wiederum nicht. Der Widerspruch richtet sich gegen die Zuerkennung der Rente … die man eigentlich gar nicht haben will? Und hierfür werden Gutachten eingereicht, wonach der Versicherte gesund ist? Sorry, das verstehe ich auch nicht so ganz und kommt mir wiederum ziemlich suspekt vor …

Gruß

Gruß zurück,

(jemand, den`s interessiert)

(jemand, dem so ein Fall in dieser Form noch nicht untergekommen ist)