EÜ Bilanz

Guten Tag

angenommen ein Unternehmen hat folgenden zeitlichen Handlungsablauf:
das ist nur Grob dargestellt

1.Jahr Einnahme/Überschuss
Dezember
Ein Kunde zahlt 50.000€ für eine Lieferung von Waren im 2.Jahr

Ergebnis: Firma hat 50.000€ Gewinn

  1. Jahr
    firma nimmt 45.000€ von den 50.000€ um Waren einzukaufen im Januar des 2. Jahres.
    nun hat die Firma 45.000€ verlust nach Einnahme Überschuss…

Die Firma muss nun eine enorme Summe an EKST und UST für das 1. Jahr zahlen, obwohl sie im Januar des 2. Jahres (also 2 Wochen nach Erhalt der einnahmen) diese wieder abgeben wird und natürlich dafür UST zahlt…

Ein „erfahrener Bekannter“ der Firma meint die Firma würde nun katastrophal schlecht dastehen weil sie im 2. Jahr massive verluste schreibt (was ja eigentlich garnicht stimmt). Wenn man sich aber die BWA ansieht dann schon. er sagt nun, die Firma habe zwar jedes Jahr ein Wachstum von 100% und über 30% Wachstum im Gewinn, hätte aber diesen Großauftrag lieber sein lassen müssen weil er die Darstellung im 2. Jahr verhagelt.

Nun kommts:
Er meint nun dass die firma (obwohl noch weit entfernt von der Pflicht) eine Bilanz ab/inkl. dem 2. Jahr machen soll damit sie gegenüber potenziellen Geldgebern besser dasteht…
Da die einnahmen die für das 2. Jahr gedacht waren auch in diesem verbucht werden…

Nun meine Frage:
Würde dann die gezahlte und enorm hohe EKST des 1. Jahres durch einen Verlustrücktrag (oder wie man das nennt) wieder erstattet werden, oder geht das nur für folgejahre und nicht für vergangene?

Wieso versteht ein Geldgeber nicht die Problematik der Einnahmeüberschuss (in diesem Fall)? Aber lässt sich dann blenden von
der Bilanz des 2. Jahres (die ja besser aussieht).
Und wieso erkennt er nicht (oder doch?) das etwas mit dem 1. Jahr verrechnet wird?
Ich meine um die EKST des 1. Jahres teilweise zurück zu bekommen muss ja etwas vom 2. Jahr ins 1. zurück getragen werden…

nach meinem bekannten ist es so dass die EÜ des 1. Jahres brilliant aussieht und die Bilanz des 2. Jahres ebenfalls, obwohl das alles gelättet sein müsste…

Ich frage mich ob das wirklich so sein kann und das ein potenzieller Geldgeber so doof ist?

daniel

Hallo!

Wenn die Firma so doof war und hat für das Jahr 1 eine Gewinnermittlung erstellt, obwohl sie dadurch eine „enorme Summe EKST“ zahlen musste, was sie nicht gemusst hätte wenn Sie eine Bilanz erstellt hätte, warum dürfen die Geldgeber nicht auch so doof sein?

Aber mal im Ernst. Wenn die Bank die Gewinnermittlung für das Jahr 02 auf dem Tisch hat, kann sie diese mit dem Jahr 01 saldieren. Sie weiß aber nicht, ob nicht noch Lieferantenschulden aus dem Jahr 02 sind, die erst im Jahr 03 gezahlt wurden, weil man das in 02 nicht sieht.

Also selbst bei einer Saldierung der Jahre kann man nicht ein korrekten Gewinn nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermitteln. Das kann sie nur bei einer Bilanz, weil dort sämtlicher Vermögensgegenstände und ausch sämtliche Schulden ausgewiesen werden müssen.

Verlustrücktrag ist möglich egal ob Bilanzierung oder EÜ, das kommt aber noch auf weitere Faktoren an.

Gruß

derschwede77