Hallo,
angenommen ein Angestellter hat ein Gewerbe und gibt zur
Jahressteuererklärung eine EÜ Rechnung mit negativem Wert ab. Kann er
da Probleme mit dem Finanzamt bekommen?
Der Verlust schmälert ja sein gesamt zu versteuerndes Einkommen.
Wie wird das von den Finanzbehörden gehandhabt? 2. Fall, es passiert
nicht jährlich, sondern nach 5 Jahren einmal durch erhöhte
Investitionen.
da passiert genau das, was Du geschrieben hast: Dein zu versteuerndes Einkommen wird gemindert. Das nimmt das Finanzamt genauso hin wie es in den Jahren davor die Steuern auf die Gewinne kassiert hat. Wenn sich die Verluste jedoch über mehrere Jahre hinziehen, wird man Dich vielleicht fragen, ob Du ein Gewerbe oder ein Hobby betreibst (Stichwort Gewinnerzielungsabsicht).
Wenn es keine erkennbare (bzw. argumentierbare) Gewinnerzielungsabsicht gibt, könnte das FA hier „Liebhaberei“ feststellen (quasi „Hobby“, nicht zur Einkunftserzielung).
Dann sind die Verluste nicht mehr mit den anderen Einkünften verrechenbar, sondern eben Privatvergnügen.
Fall, es
passiert
nicht jährlich, sondern nach 5 Jahren einmal durch erhöhte
Investitionen.
Das ist gar kein Problem, denn wenn die Jahre vorher Gewinn gemacht wurde, ist ja die Absicht der Einkunftserzielung dokumentiert (und schon erfüllt worden).
, sondern nach 5 Jahren einmal durch erhöhte
Investitionen.
hi seb,
in der gewinnermittlung sind hoffentlich investitionen in langlebige wirtschaftsgüter nicht „voll“ angesetzt. wirtschaftsgüter mit anschaffungskosten von über 410 EUR (netto) sind abzuschreiben. nicht dass ein verlust „zusammengerechnet“ wird, freude aufkommt und dann streicht das finanzamt alles…?!