Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich mit einem Online Buchhandel nebenberuflich selbstständig gemacht.Dabei habe ich ca. 300 Bücher aus meinem eigenen Bestand eingebracht,die ich als Privateinlage in der EÜR angeben möchte.
Meine Frage:
Ich habe ja einen VK Preis für die Bücher,doch wie berechne ich den Wert den ich in der Bestandsliste angeben kann?
Einen bestimmten % Satz unter dem VK Preis oder einen bestimmten % Satz unter dem damaligen EK Preis?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
SAbine Opitz
Hallo Sabine Opitz,
sind die Bücher neuwertig, würde ich 30% unter VKPreis nehmen - entspricht ca. den Waren-Einkaufs-Kosten
Bei Mängelexemplaren liegt es an einer Selbsteinschätzung - kenne ich keine Richtwerte
Ansonsten natürlich alle Privateinlagen OHNE Umsatzsteuer.
Besten Gruß
Uwe Althoff
Hallo Uwe,
erstmal danke für die Antwort.
Ich weise als Kleinunternehmer ja keine Ust aus,aber sie ist ja trotzdem in meneim VK Preis enthalten.
Heißt das dann ich ziehe vom VK Preis insgesamt 49 % ab?(Ust plus 30 %)
Gruß
Sabine
Hi Sabine,
rein, du solltest vom Bruttopreis ca. 30% bei neuwertiger Ware abziehen - denn du erbringst die Einlage als so.
Wohlgemerkt: keine Steuerberatung / keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Ansicht!
Hallo Uwe,
danke für den Tip,den ich auch nur als solchen sehe
Gruß
Sabine