[EÜR] 10-Tage-Regel bei Erstattung Lohnfortzahlung

Hallo liebe Wissende,

blöde Frage: jemand macht EÜR. Von einem Mitarbeiter wird wg. Schwangerschaft die Lohnzahlung (Mutterschaftslohn) durch die Ausgleichskasse (U1) ersetzt. Lohnzahlung für Dezember 05 erfolgt Ende Dezember, Erstattung erfolgt zum 15.01.06. Kosten enstehen eindeutig für 2005, wie ist das jetzt mit der Verbuchung der Einnahme (Erstattung)? Eigentlich - da nach dem 10.01.06 erstattet, müssten die für 2006 gebucht werden, oder?

Danke euch für euren Tipp!

Teddy

wie ist das jetzt mit der
Verbuchung der Einnahme (Erstattung)? Eigentlich - da nach dem
10.01.06 erstattet, müssten die für 2006 gebucht werden, oder?

hi,

nicht nur eigentlich, auch uneigentlich :wink: … das ist das problem der EÜR im einzelfall. eine periodengerechte zuordnung gibt es innerhalb der 10 tage und das ist auch die ausnahme. insofern hat man nun (dank EÜR) ein ertragsverschiebung (2005 weniger gewinn, 2006 mehr gewinn), aber über die „totalgewinnperiode“ (von betriebsbeginn bis liquidierung) ist das ja ausgeglichen…

mfg vom

showbee