EÜR 2009 verspäter eingereicht ohne USt Voranmeld

Meine Abgabe-Frist für die EÜR 2009 (Einzelunternehmung) ist zum 31.01.11 endgültig überfällig. Ich muss also diese woche die EÜR und UST. nachreichen. Das Problem ist dass ich keine Ust Voranmeldung für das Jahr 2009 gemacht habe, weil im Jahr 2008 keine Steuerbeträge angefallen waren.
Was sagt das Finazamt dazu, ist die Regelung verbindlich, dass man die Voranmeldung trotzdem zu Jahresbeginn abgeben muss, oder wird das nach Ermessen des Finazamtes geregelt, oder ist man bei steurfreiem Vorjahr, von der Anmeldung der Ust zu Jahresbeginn befreit.

Das Finanzamt kann den Unternehmer von der Abgabe der Voranmeldungen befreien, wenn die Umsatzsteuer des vergangenen Jahres weniger als 512 € betragen hat.
Stellt sich bei Abgabe der USt-Jahreserklärung 2009 raus, dass in 2009 wieder Umsatzsteuer angefallen ist, werden für das laufende Jahr wieder Voranmeldungen angefordert. Nachzulesen im § 18 UStG.