EÜR: Ab 2010 umgestaltet

Hallo zusammen

alt (bis 2009): Porto, Telefon, Büromaterial
neu (ab 2010): Telekommunikation

Dass das Büromaterial nun in Zeile 47 „unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ kommt, ziemlich offensichtlich.

Aber wohin kommt das Porto:

  • in Z 23 „Waren“; Hmmm nee, passt nicht wirklich
  • in Z 24 „Bezogene Leistungen“; immerhin ist es ja die Zahlung für (bzw. vorher das Anrecht auf) eine Transportleistung
  • oder ist hier ebenfalls Z 47 richtig
    ?

Gruß JK

alt (bis 2009): Porto, Telefon, Büromaterial

neu (ab 2010): Telekommunikation

Daß das Büromaterial nun in Zeile 47 „unbeschränkt
abziehbare Betriebsausgaben“ kommt, ziemlich offensichtlich.

Ja, „Übrige …“.

Aber wohin kommt das Porto:

  • in Z 23 „Waren“; Hmmm nee, paßt nicht wirklich

  • in Z 24 „Bezogene Leistungen“; immerhin ist es ja die
    Zahlung für (bzw. vorher das Anrecht auf) eine
    Transportleistung

  • oder ist hier ebenfalls Z 47 richtig

Ja, wenn’s nirgendwo sonst so richtig paßt, kommt’s zu „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ Zeile 47.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ja, wenn’s nirgendwo sonst so richtig paßt, kommt’s zu
„Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ Zeile 47.

Ist es denn keine Leistung?

Grüße

JoKu

Ja, wenn’s nirgendwo sonst so richtig paßt, kommt’s zu
„Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ Zeile 47.

Ist es denn keine Leistung?

Da das Porto keine Lieferung ist, wird es als sonstige Leistung bezeichnet (Transport). Es bleibt aber bei Zeile 47, die andere bezieht sich auf „Bezogene Fremdleistungen“. Subunternehmerkosten sind damit gemeint.

Wäre man Postdienstleister und beauftragte einen anderen Transporteur, dann ist dieses „Porto“ sicher als Fremdleistung zu sehen. Sonst nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

1 Like

Das ist eigentlich ziemlich egal.
Wenn das Bundesfinanzministerium nicht in der Lage ist, einen brauchbaren Vordruck zu entwickeln, dann muss der BdF eben Fehler in Kauf nehmen.
Ich ärgere mich darüber jedes Jahr aufs Neue, weil das Elster-Formular für die Einkünfte meiner Ehefrau als freischaffende Malerin und Veranstalterin von Malreisen absolut ungeeignet ist.

Ich ärgere mich darüber jedes Jahr aufs Neue, weil das
Elster-Formular für die Einkünfte einer Ehefrau als
freischaffende Malerin und Veranstalterin von Malreisen
absolut ungeeignet ist.

Unterhalb einer bestimten Umsatzgrenze muss man die offizielle Anlage EÜR zum Glück gar nicht abgeben.
Eine formlose EÜR reicht.

Wo sind denn z. Beispiel Probleme?

Gruß JK