Ja, wenn’s nirgendwo sonst so richtig paßt, kommt’s zu
„Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ Zeile 47.
Ist es denn keine Leistung?
Da das Porto keine Lieferung ist, wird es als sonstige Leistung bezeichnet (Transport). Es bleibt aber bei Zeile 47, die andere bezieht sich auf „Bezogene Fremdleistungen“. Subunternehmerkosten sind damit gemeint.
Wäre man Postdienstleister und beauftragte einen anderen Transporteur, dann ist dieses „Porto“ sicher als Fremdleistung zu sehen. Sonst nicht.
Das ist eigentlich ziemlich egal.
Wenn das Bundesfinanzministerium nicht in der Lage ist, einen brauchbaren Vordruck zu entwickeln, dann muss der BdF eben Fehler in Kauf nehmen.
Ich ärgere mich darüber jedes Jahr aufs Neue, weil das Elster-Formular für die Einkünfte meiner Ehefrau als freischaffende Malerin und Veranstalterin von Malreisen absolut ungeeignet ist.
Ich ärgere mich darüber jedes Jahr aufs Neue, weil das
Elster-Formular für die Einkünfte einer Ehefrau als
freischaffende Malerin und Veranstalterin von Malreisen
absolut ungeeignet ist.
Unterhalb einer bestimten Umsatzgrenze muss man die offizielle Anlage EÜR zum Glück gar nicht abgeben.
Eine formlose EÜR reicht.