EÜR, Abonnements, Korrekturrechnung 16%/19%

Unternehmen beziehen einige Leistungen, indem sie diese jährlich bezahlen, und dann ein ganzes Jahr über erhalten.
Beispiele:
Fachzeitschriften, Versicherungen, Webspace und Domain, …

Einige Anbieter versenden inzwischen anlässlich der Mehrwertsteuererhöhung Korrekturrechnungen.

Beispiel:
Webspace für den Zeitraum von 1.4.06 bis 31.3.07
Gezahlt in 2006: 240,00 € incl. MwSt., also
206,90 € netto + 33,10 € MwSt.

Korrekturrechnung:
Brutto = netto + MwSt
180,00 € = 155,17 € + 24,83 € (16%) für 2006
060,00 € = 050,42 € + 09,58 € (19%) für 2007

Ohne die MwSt.-Erhöhung wären für 2007
060,00 € = 051,72 € + 08,28 € (16%) fällig gewsen

Zu zahlen ist nichts, da ja der Bruttopreis vereinbart war.
Aber wie muss der Vorgang in einer EÜR (kein Kleinunternehmer) abgebildet werden?

Erste Idee:
Die 060,00 € = 051,72 € + 08,28 € (16%) wie eine Gutschrift,
also bei den Ausgaben mit Minus oder (einfacher) bei den Einnahmen mit plus
und die 060,00 € = 050,42 € + 09,58 € (19%) bei den Ausgaben.

Was ist korrekt?
Oder kann man das Ganze (wegwen der geringen Beträge) „unter den Tisch“ fallen lassen,
was vermutlich aus Sicht der ESt, nicht aber aus Sicht der USt OK wäre.

Gruß JoKu

Oder kann man das Ganze (wegwen der geringen Beträge) „unter
den Tisch“ fallen lassen,
was vermutlich aus Sicht der ESt, nicht aber aus Sicht der USt
OK wäre.

Hi,

est-lich bei der EÜR ist es „unter den Tisch fallbar“, weil auch
Vorsteuer bei EÜR Betriebsausgabe ist. Es ist nicht weiter tragisch,
allerhöchstens wirft es Fragen auf, weil:

ust-lich eine Korrektur der Vorsteuer erforderlich ist. Ergibt sich
aus § 17 Abs. 1 S. 2 UStG: "Hat sich die Bemessungsgrundlage für
einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1
geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den
dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Ebenfalls ist der
Vorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt
wurde, zu berichtigen."

„Die Berichtigungen nach den Sätzen 1 und 2 sind für den
Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der
Bemessungsgrundlage eingetreten ist.“

–> Änderung der BMG erfolgt, weil Entgelt sich ändert, wenn aus dem
selben Brutto ein anderes Netto berechnet wird. Änderung tritt m.E.
in 01/2007 ein.

–> in 2006 ist nichts zu ändern, nur in 2007 in der USt. Das kann
man wunderbar nachbuchen indem man Vorsteuer an Auwand bucht, also
hat man mehr VoSt und weniger Aufwand und keinerlei Gewinnauswirkung,
weil ja VoSt als Betriebsausgabe wirkt.

Mfg vom

showbee

–> … Änderung tritt m.E. in 01/2007 ein.

sehe ich auch so. :smile:
Danke für Deine Info!

… Das kann man wunderbar nachbuchen indem man Vorsteuer
an Auwand bucht, …

Hoppla, hier geht es nicht um Buchhaltung, sondern um eine EÜR
mit 3 Listen:

  • Einnahmen zu 19%
  • Einnahmen zu 16% (weil noch aus 2006)
  • Ausgaben 2007

Welche der in derAusgangsfrage genannten Vorgehensweisen ist richtig?

Mfg vom
JoKu

Hoppla, hier geht es nicht um Buchhaltung, sondern um eine EÜR
mit 3 Listen:

  • Einnahmen zu 19%
  • Einnahmen zu 16% (weil noch aus 2006)
  • Ausgaben 2007

Hallo,

na die Liste „Ausgaben 2007“ wird doch wohl etwas detaillierter sein, oder??? Also ich würde ja zumindest zwischen Kostenarten unterscheiden, also bspw.

  • Wareneingang
  • Personalkosten
  • Raumkosten
  • Kfz Kosten
  • sonst. Betriebsausgaben
  • Vorsteuer
  • gezahlte Umsatzsteuervorauszahlungen

und dann würde ich bei „sonst. Betriebsausgaben“ was abziehen und bei „Vorsteuer“ was raufrechnen.

Nur „Ausgaben“ wäre wohl zu Global, oder gibt es da im Jahr nur 20 Posten???

Mfg vom

showbee

Korrekturrechnung:
Brutto = netto + MwSt
180,00 € = 155,17 € + 24,83 € (16%) für 2006
060,00 € = 050,42 € + 09,58 € (19%) für 2007

Ohne die MwSt.-Erhöhung wären für 2007 anteilig
060,00 € = 051,72 € + 08,28 € (16%) fällig gewesen

Hoppla, hier geht es nicht um Buchhaltung, sondern um eine EÜR
mit 3 Listen:

  • Einnahmen zu 19%
  • Einnahmen zu 16% (weil noch aus 2006)
  • Ausgaben 2007

Hallo,

na die Liste „Ausgaben 2007“ wird doch wohl etwas
detaillierter sein, oder??? Also ich würde ja zumindest
zwischen Kostenarten unterscheiden, also bspw.

Klar, die Listen sind detaillierter. :smile:
Etwa so, wie von Dir beschrieben

und dann würde ich bei „sonst. Betriebsausgaben“ was abziehen
und bei „Vorsteuer“ was raufrechnen.

Also gemäß dem o. g. Beispiel
051,72 € - 050,42 € abziehen und 09,58 € - 08,28 € bei Vorsteuer dazu?
Und wie passt das dann in eine Umsatzsteuervoranmeldung?
*grübel*

Gruß JoKu

und dann würde ich bei „sonst. Betriebsausgaben“ was abziehen
und bei „Vorsteuer“ was raufrechnen.

Und wie passt das dann in eine Umsatzsteuervoranmeldung?
*grübel*

Hi,

also kurzes Bsp. mit geraden Zahlen:

Vorauszahlung war 12 x 100,- Euro zzgl. 16% = 116 x 12 = 1.392 Euro
davon 6 Monate 2007.

Jetzt Korrekturrechnung bei gleichem Brutto

–> 6 x 116 / 1,19 = 584,87 Euro Netto (neu) und Vorsteuer 111,13 Vorsteuer (neu)

gebucht wurden in EÜR schon:

600,- Aufwand
96,- Vorsteuer (beide gewinnmindernd)

Also Korrektur in 2007:

negativer Aufwand (584,87 - 600) = 15,13 Euro
mehr VoSt-Aufwand = 15,13

Angabe in der UStVA 01/2007 unter „Vorsteuerabzug“ sind die 15,13 zu kummulieren, dort gibt man ja nur eine Globalsumme an. Wenn man bspw. die o.g. Buchungen buchen würde, würden die 15,13 auf einem Vorsteuerkonto landen und dann wären sie automatisch einbezogen.

Mfg vom

showbee