Unternehmen beziehen einige Leistungen, indem sie diese jährlich bezahlen, und dann ein ganzes Jahr über erhalten.
Beispiele:
Fachzeitschriften, Versicherungen, Webspace und Domain, …
Einige Anbieter versenden inzwischen anlässlich der Mehrwertsteuererhöhung Korrekturrechnungen.
Beispiel:
Webspace für den Zeitraum von 1.4.06 bis 31.3.07
Gezahlt in 2006: 240,00 € incl. MwSt., also
206,90 € netto + 33,10 € MwSt.
Korrekturrechnung:
Brutto = netto + MwSt
180,00 € = 155,17 € + 24,83 € (16%) für 2006
060,00 € = 050,42 € + 09,58 € (19%) für 2007
Ohne die MwSt.-Erhöhung wären für 2007
060,00 € = 051,72 € + 08,28 € (16%) fällig gewsen
Zu zahlen ist nichts, da ja der Bruttopreis vereinbart war.
Aber wie muss der Vorgang in einer EÜR (kein Kleinunternehmer) abgebildet werden?
Erste Idee:
Die 060,00 € = 051,72 € + 08,28 € (16%) wie eine Gutschrift,
also bei den Ausgaben mit Minus oder (einfacher) bei den Einnahmen mit plus
und die 060,00 € = 050,42 € + 09,58 € (19%) bei den Ausgaben.
Was ist korrekt?
Oder kann man das Ganze (wegwen der geringen Beträge) „unter den Tisch“ fallen lassen,
was vermutlich aus Sicht der ESt, nicht aber aus Sicht der USt OK wäre.
Gruß JoKu
