Hallo Forum,
habe mal eine verzwickte (?) Frage.
PersonA ist Mitarbeiter bei einem Automobilhersteller. Diese Firma bietet Mitarbeiterleasing, dieses ist auch für Familienangehörige (PersonB) möglich. PersonB möchte den Wagen nun im Rahmen einen Gewerbes (Personengesellschaft) steuerlich ansetzen. Der Wagen wird auch auf PersonB zugelassen. Die Firma zieht den fälligen Leasingbetrag allerdings direkt von PersonA beim Gehalt ab- gibt es da überhaupt eine Chance? Vielleicht könnte man mit einem Vertrag zwischen PersonA und PersonB ja was machen, aber umsatzsteuermäßig (Vorsteuer) haut das ja auf keinen Fall hin? Danke voraus für Tipps
TOM
Tach,
also, es gibt die Figur des „Drittaufwandes“, m. W. vom BFH bestätigt. Drittaufwand liegt vor, wenn gerade bei nahen Angehörigen eine Person Kosten trägt, die eigentlich einem nahen Angehörigen entstanden sind udn die dieser als Aufwand hätte absetzen können, wenn er sie denn selbst getragen hätte.
Ich würde allerdings auf Nummer sicher gehen und noch eine Erklärung aufsetzen, dass der Eine im Namen udn auf Rechnung des Anderen das Leasing zahlt und die Kosten dann entsprechend ausgleichen.
Bzgl. der USt. braucht unser Gewerbetreibender eine Dauerrechnung , die auf ihn lautet. Wenn der AG Familienleasing akzeptiert, müßte er eigentlich auch so eine Rechnung ausstellen. Der Punkt, dass der AN als Zahlstelle fungiert, müßte unschädlich sein…so lange der Gewerbetreibende auch tatsächlich Kosten trägt.
hi, mensch- das ging schnell, vielen dank!
so ähnlich hatte ich es gehofft, wenn man z.b. per
dauerauftrag zwischen personA und personB ausgleicht.
bleibt also die frage, ob die firma eine rechnung
mit ausgewiesener ust ausstellen kann und will…
aber die leasingkonditionen sind halt so absolut
unschlagbar, wäre schon reizvoll.
[MOD] Komplettzitat gelöscht