was die Abschreibung eines PKWs im gewillkürten Betriebsvermögen (also m.W. 10-50% betriebl. Nutzungsanteil) angeht, bin ich aus den verschiedenen Infos nicht ganz schlau geworden.
Über Euren Tipp würde ich mich freuen:
Alle lfd. PKW-Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen etc. werden erfasst und als Betriebsaufwand verbucht.
Am Ende des Jahres wird mit Gesamtkilometer/Privatkilometer der Anteil der Privatnutzung bestimmt (sagen wir z.B. 80%) und dann dementsprechend 80% des vorher verbuchten Aufwands wieder ausgebucht.
Aber was ist mit der VSt. beim Kauf und der Abschreibung?
Wird dann auch die VSt. zu 80% unberücksichtigt bleiben?
Und dürfen dann für das so berechnete Jahr nur 80% der regulären AfA verbucht werden - oder doch die volle?
Alle lfd. PKW-Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen
etc. werden erfasst und als Betriebsaufwand verbucht.
Richtig, und da auch mit vollem VoSt-Abzug.
Am Ende des Jahres wird mit Gesamtkilometer/Privatkilometer
der Anteil der Privatnutzung bestimmt (sagen wir z.B. 80%) und
dann dementsprechend 80% des vorher verbuchten Aufwands wieder
ausgebucht.
Aber was ist mit der VSt. beim Kauf und der Abschreibung?
Die Vost wird beim Kauf voll abgezogen (soweit die Voraussetzungen vorliegen). Die Abschreibung ist insoweit nur vom Nettobetrag der Anschaffungskosten.
Wird dann auch die VSt. zu 80% unberücksichtigt bleiben?
Im Ergebnis ja. Die AfA wird entsprechend als Betriebsaufwand angesetzt. Von dem Gesamtaufwand wird dann der Eigenanteil iHv den 80% als umsatzsteuerpflichtig angesetzt.
Und dürfen dann für das so berechnete Jahr nur 80% der
regulären AfA verbucht werden - oder doch die volle?