Hallo,
was die Abschreibung eines PKWs im gewillkürten Betriebsvermögen (also m.W. 10-50% betriebl. Nutzungsanteil) angeht, bin ich aus den verschiedenen Infos nicht ganz schlau geworden.
Über Euren Tipp würde ich mich freuen:
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Alle lfd. PKW-Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen etc. werden erfasst und als Betriebsaufwand verbucht.
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Am Ende des Jahres wird mit Gesamtkilometer/Privatkilometer der Anteil der Privatnutzung bestimmt (sagen wir z.B. 80%) und dann dementsprechend 80% des vorher verbuchten Aufwands wieder ausgebucht.
Aber was ist mit der VSt. beim Kauf und der Abschreibung?
Wird dann auch die VSt. zu 80% unberücksichtigt bleiben?
Und dürfen dann für das so berechnete Jahr nur 80% der regulären AfA verbucht werden - oder doch die volle?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank