Sehr geehrte Experten,
würde ein Unternehmer A (E/Ü-Rechner) im Vorjahr einen PKW degressiv abschreiben, könnte dieser dann im aktuellen Jahresabschluß wechseln zu linear, d. h. Restwert nur noch verteilen auf die Rest-ND?
Danke für Ihre Hilfe!
Anna
Sehr geehrte Experten,
würde ein Unternehmer A (E/Ü-Rechner) im Vorjahr einen PKW degressiv abschreiben, könnte dieser dann im aktuellen Jahresabschluß wechseln zu linear, d. h. Restwert nur noch verteilen auf die Rest-ND?
Danke für Ihre Hilfe!
Anna
Servus Anna,
in § 7 (3) EStG steht: Ja. Außerdem steht da: Lineare AfA = Restbuchwert/Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt des Wechsels der Methode.
Vorsicht: in § 7 (3) EStG steht auch: Der Wechsel von linear zu degressiv ist nicht zulässig. Also Einbahnstraße.
Schöne Grüße
MM