[EÜR] ANLAGE EÜR abgeben wenn Umsatz unter 17.500?

Hallo,

ist dieser Artikel hier noch aktuell:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?

Danke.
Christina

Hi!

Mir ist noch kein Schreiben bekannt, welches das BMF-Schreiben vom 10.02.2005 - IV A7 - S 1451 - 14/05 aufgehoben hat.

Daher tendiere ich dazu, dass zumindest für den VZ 2005 kein 4/3-Rechner-Formular seitens der Kleinunternehmer abgegeben werden muss, sofern die Umsätze im VZ 2005 einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überstiegen haben.

Gruß
Norman

Hallo,

ist dieser Artikel hier noch aktuell:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
tipps/finanzwesen/kein-euer-vordruck-fuer-kleinunternehmen.html

nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR
Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?

Danke.
Christina


nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR
Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?

In der Anleitung zum EÜR-Formular steht, dass unter 17.500 EUR Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgegeben werden muss. :smile:

Download für Anlage EÜR und Anleitung:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3792/DE/Service/Formulare A Z/E/002.html)

Gruß JoKu