nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?
Mir ist noch kein Schreiben bekannt, welches das BMF-Schreiben vom 10.02.2005 - IV A7 - S 1451 - 14/05 aufgehoben hat.
Daher tendiere ich dazu, dass zumindest für den VZ 2005 kein 4/3-Rechner-Formular seitens der Kleinunternehmer abgegeben werden muss, sofern die Umsätze im VZ 2005 einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überstiegen haben.
nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR
Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?
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nach dem Freiberufler und Klenbetriebe unter 17.500 EUR
Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgeben müssen, sondern bei der formlosen
Aufstellung bleiben können?
In der Anleitung zum EÜR-Formular steht, dass unter 17.500 EUR Jahresumsatz
kein EÜR-Formular abgegeben werden muss.