[EÜR] Ansparrücklage o.ä. für Dienstleistungen ?

Hallo,

gibt es eigentlich so etwas wie die Ansparrücklage auch, wenn für die Investition keine Anschaffung von Anlagevermögen sondern Ausgabe für eine Dienstleistung geplant ist?

Beispiel: Unternehmer A plant nächstes Jahr einen Relaunch und will dafür Dienstleistungen einer Marketing-Agentur in größerem Umfang in Anspruch nehmen. Hierzu möchte er nach Möglichkeit dieses Jahr schon Rücklagen bilden und steuerlich als Aufwand geltend machen, ähnlich wie dies ja bei Ansparrücklagen z.B. für die Anschaffung eines neuen Betriebs-PKW möglich wäre.

Gibt es da etwas?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,

gibt es eigentlich so etwas wie die Ansparrücklage auch, wenn
für die Investition keine Anschaffung von Anlagevermögen
sondern Ausgabe für eine Dienstleistung geplant ist?

hi,

nur für bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens !

gruß inder

Und so etwas ähnliches? (Rückstellung o.ä.)?
Hallo,

danke für Deine Antwort!

nur für bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens !

Ja, die Ansparabschreibung, aber gibt es nicht sowas ähnliches? Für Jubiläumsaufwendungen kann man ja m.W. auch eine Rückstellung bilden, die steuerlich wirksam ist - vielleicht gibt es auch etwas für andere Aufwendungen?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

hallo,

für den o. dargestellten sachverhalt gibt es das nicht

und für was rückstellungen allgemein gebildet werden können schlage ich entsprechnede literatur vor oder mal googlen

gruß inder

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