gibt es eigentlich so etwas wie die Ansparrücklage auch, wenn für die Investition keine Anschaffung von Anlagevermögen sondern Ausgabe für eine Dienstleistung geplant ist?
Beispiel: Unternehmer A plant nächstes Jahr einen Relaunch und will dafür Dienstleistungen einer Marketing-Agentur in größerem Umfang in Anspruch nehmen. Hierzu möchte er nach Möglichkeit dieses Jahr schon Rücklagen bilden und steuerlich als Aufwand geltend machen, ähnlich wie dies ja bei Ansparrücklagen z.B. für die Anschaffung eines neuen Betriebs-PKW möglich wäre.
gibt es eigentlich so etwas wie die Ansparrücklage auch, wenn
für die Investition keine Anschaffung von Anlagevermögen
sondern Ausgabe für eine Dienstleistung geplant ist?
hi,
nur für bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens !
Und so etwas ähnliches? (Rückstellung o.ä.)?
Hallo,
danke für Deine Antwort!
nur für bewegliche wirtschaftsgüter des anlagevermögens !
Ja, die Ansparabschreibung, aber gibt es nicht sowas ähnliches? Für Jubiläumsaufwendungen kann man ja m.W. auch eine Rückstellung bilden, die steuerlich wirksam ist - vielleicht gibt es auch etwas für andere Aufwendungen?