um es etwas genauer zu begründen…Du kannst nicht eindeutig abgrenzen, in welchem Umfang der Anzug auch privat genutzt wird… .
Theoretisch kannst Du Deine Freundin bestätigen lassen, dass Du nie privat einen Anzug trägst. Damit wäre eigentlich ein Nachweis für eine ausschließlich berufliche Nutzung gegeben. Denn die theoretische Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut privat zu nutzen reicht nicht aus, um den WK-Abzug auszuschliessen.
Rein praktisch wird kein Finanzamt in Deutschland dies akzeptieren. und ich würde sagen, dass auch kein Finanzgericht dies anerkennen würde.