[EÜR] Arbeitszimmer als Notfall-Admin möglich?

Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren:

Es gibt vom Bundesfinanzhof ein Urteil (Az VI R41/98 vom 07.08.2003), welches besagt, dass jemand ein Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen kann, wenn er als Systemadministrator auch außerhalb der Bürozeiten in Notfällen Administrationstätigkeiten vornehmen muß - sprich er loggt sich z.B. nachts um 3.00 Uhr von zuhause im Betrieb ein, um einen hängenden produktionsnotwendigen Server neu zu booten.

Könnte ihm das Finanzamt die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers aus dem Grund verweigern, er könne doch auch in den Betrieb gehen und von dort aus seiner Notfall-Administrationstätigkeit nachkommen ? Wäre sowas überhaupt zumutbar, wenn es auf jede Minute ankommt ?

Auf Eure Meinung bin ich gespannt !

Grüße, Björn.

Sie können selbst prüfen, ob das Urteil annährend anwendbar ist:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Weiterhin gibt es noch einen Erlass des BMF, den die Finanzämter zu beachten haben

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

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Danke für die Links, sind sehr interessant ! owt
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