[EÜR] Aufwand im Nebengewerbe: PKW und Telekom

Ein Angestellter betreibt in seiner Freizeit aus seinem privaten Büro zu hause ein Nebengewerbe.

  1. Er hat einen Internetanschluss den er sowohl privat als auch geschäftlich nutzt.
  2. Er telefoniert ca. 50%gesch./50%privat mit seinem Handy und dem Festnetztlefon.
  3. Ausserdem unternimmt er des öfteren geschäftliche Fahrten mit privatem PKW.
    Wie kann er diese Kosten als Aufwendungen geltend machen? Bzw. welche Nachweise müssen geführt werden. Wie sind Belege aufzubreiten.

Hi !

Die Gewinnermittlung für das Gewerbe soll ab dem Jahr 2005 in der Anlage EÜR erfolgen. Diese ist für steuerliche Laien sicherlich eine gute Richtschnur.
Das Ergebnis (Gewinn/Verlust) wird in die Anlage GSE übernommen und mit dem Rest beim Finanzamt eingreicht.

BARUL76

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