EÜR-Ausgaben im Folgejahr nach Gewerbeabmeldung

Hallo,

angenommen, ein Gewerbetreibender (Einnahmeüberschussrchner) würde seinen Betrieb im Jahr 2008 abmelden, aber hätte noch Verbindlichkeiten, die er teilweise erst in 2009 bezahlt (z. B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).

Wie könnten denn solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden?

Könnten diese Kosten beim Abschluß 2008 berücksichtigt werden?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße
Didi

Wie könnten denn solche Kosten steuerlich berücksichtigt
werden?

In der Aufgabebilanz, die der A bei Aufgabe in 2008 erstellen muss.

Vielen Dank owt
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