kann jemand, der selbständig war, aber jetzt das ganze Jahr im Mutterschaftsurlaub ist, Beträge wie z.B. ein Arbeitszimmer (wird zwar nicht gebraucht, aber es ist ja nunmal da) oder z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung absetzen?
ja warum denn nicht! Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Das Arbeitszimmer iSv Vorhaltekosten dient der Erhaltung der Aufwendungen, wenn es bspw. ungenutzt bleibt oder zur Weiterbildung trotz Erziehungszeit genutzt wird. Es ist lediglich dann keine WK mehr, wenn das Babybett ins Zimmer gerollt wird.