Hallo,
ich habe eine Frage zu folgenden Ausgaben, wo diese in die EÜR eintragen werden müssten.
Ich denke entweder „Zeile 47 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ oder „Zeile 52 Feld 177 Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben - abziehbar“.
- Bankgebühren (nur kontoführungsgebühren nach jedem Quartal)
- betrieblicher Anteil der Haftpflichtversicherung
- betrieblicher Anteil der Rechtsschutzversicherung
- Ausgaben für Werbung
Meine Vorstellung für alle Punkte wäre Zeile 52 (abiehbar). Wäre das so richtig?
Danke
Hallo,
Ich kann ihnen zwar nicht sagen in welche Zeile es eingetragen werden muss,da ich meine Steuer über einen Steuerberater mache lasse,aber
Bankgebühren, Haftpflichtversicherung fallen unter SONDERAUSGABEN.
Dagegen Rechtschutzvers. und Werbung fallen unter
WERBUNGSKOSTEN.
Hoffe es hilft ihnen etwas weiter.
Gruß
monika61
Hallo bennhatt,
ich habe leider kein entsprechendes Formblatt vorliegen.
Aber alle 4 Kosten stehen nach meiner Auffassung in direktem Zusammenhang mit Deiner Erwerbstätigkeit.
Ich würde daher Zeile 47 - unbeschränkt abzugfähig - wählen.
Wenn das FA nicht mit Dir einig geht, wird es schon korrigieren.
Oder Du fragst einfach beim FA - Veranlagungsstelle - unter Angabe Deiner Steuernummer nach. Ich habe damit sehr gute Erfahrung gemacht.
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
was macht derjenige, wenn er im Vorjahr (schon veranlagter Steuerbescheid) alles auf Zeile 52 Feld 177 geschrieben hat? (Und in diesem Jahr nun richtig Zeile 47) Fällt das auf? Macht das etwas?
Die Frage ist, sollte er es korrigieren lassen oder einfach sein lassen um nicht aufzufallen beim FA?
Hallo,
ich würde es in Zeile 52 eintragen.
Ruhig Blut, würde ich so lassen. Rechnerisch kommt bei der Gewinnermittlung ja das gleiche raus, wenn bestimme Beträge nicht überschritten werden und das scheint hier der Fall. Benutze zwei Steuererklärungsprogramme, die meine Buchungen unterschiedlich in diesem Bereich ausführen.
Danke.
Also in dem Fall wären es ca. 650 EUR.
Wie hoch ist denn die Grenze?
Die Beschränktheit bezieht sich z. B. auf Geschenke, was hier ja nicht zutrifft.
Danke.
Also in dem Fall wären es ca. 650 EUR.
Wie hoch ist denn die Grenze?