ich habe eine Frage zu folgenden Ausgaben, wo diese in die EÜR eintragen werden müssten.
Ich denke entweder „Zeile 47 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ oder „Zeile 52 Feld 177 Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben - abziehbar“.
Bankgebühren (nur kontoführungsgebühren nach jedem Quartal)
betrieblicher Anteil der Haftpflichtversicherung
betrieblicher Anteil der Rechtsschutzversicherung
Ausgaben für Werbung
Meine Vorstellung für alle Punkte wäre Zeile 52 (abiehbar). Wäre das so richtig?