EÜR - Behandlung von Tagesgeld-Bewegungen

Hallo zusammen,

wenn Entnahmen vom Geschäftskonto eines Freiberuflers auf sein Tagesgeldkonto getätigt werden, ist das eine klare Sache - Privatentnahme.

Wie wird aber eine Geldbewegung kontiert vom Tagesgeldkonto auf das Geschäftskonto - z. B., um es „aufzufüllen“, wenn eine größere Abbuchung bevorsteht (Steuervorauszahlung o.ä.)? Es ist ja keine Einnahme in dem Sinne, denn es ist aus der einen in die andere Tasche.

Rein abstraktes Gedankenspiel.

Mir fallen mehrere Möglichkeiten ein, bin gespannt, welche von Euch kommen.

Danke und Grüße,
Pipo

Mir fallen mehrere Möglichkeiten ein, bin gespannt, welche von
Euch kommen.

…also, wenn der Transfer vom Geschäftskonto auf ein im Privatvermögen gehaltenes anderes Konto eine Entnahme ist, dann fällt mir für den umgekehrten Weg nur eine Möglichkeit ein.

Die Einlage.

…also, wenn der Transfer vom Geschäftskonto auf ein im
Privatvermögen gehaltenes anderes Konto eine Entnahme ist,
dann fällt mir für den umgekehrten Weg nur eine Möglichkeit
ein.

Die Einlage.

Tata tata tata. Überraschung *grins*

Tata tata tata. Überraschung *grins*

…also, aber man hilft ja gern :smile:

Für eine EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmers aufgelistet.
Entnahmen und Einlagen gehören da gar nicht dazu und erscheinen dort nicht.

Es ist egal, ob der U. das Geld auf einem Tagesgeldkonto oder in der Hosentasche hat.

Gruß JK