[EÜR]Belege für spätere Betriebsprüfung

Hallo,
ein Teilhaber einer GbR gibt im Rahmen der EÜR Fahrtkosten mit 30Ct/km an. Dabei wird nur eine grobe Aufstellung der besuchten Orte und die Summe aller gefahrenen km angegeben. Dies wurde seit Jahren vom FA problemlos anerkannt. (ohne Vorlage von Belegen)
Könnte diese Anerkennung im Falle einer Betriebsprüfung wieder zurückgezogen werden bzw. macht es Sinn Tankquittungen über diesen Zeitraum aufzubewahren oder sogar ein Fahrtenbuch zu führen?
Gruß, Werner

Hallo,

ein Teilhaber einer GbR gibt im Rahmen der EÜR Fahrtkosten mit
30Ct/km an. Dabei wird nur eine grobe Aufstellung der
besuchten Orte und die Summe aller gefahrenen km angegeben.
Dies wurde seit Jahren vom FA problemlos anerkannt. (ohne
Vorlage von Belegen)
Könnte diese Anerkennung im Falle einer Betriebsprüfung wieder
zurückgezogen werden

ja, es kann bei der Betriebsprüfung grundsätzlich überprüft werden. Es gibt keine Tatsache oder Rechtswürdigung, die eine erhöhte Bestandskraft hätte. Es ist jedoch das Korrekturrecht zu prüfen, also § 173 AO zu Beispiel.

bzw. macht es Sinn Tankquittungen über
diesen Zeitraum aufzubewahren

ja

oder sogar ein Fahrtenbuch zu
führen?

ei nachträglich erstelltes Fahrtenbuch hat keinerlei Beweismittelfunktion. Wird es „frisiert“, ist das auch Steuerhinterziehung. Ansonsten ist ein Fahrtenbuch immer sofort nach der Fahrt zu führen.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

oder sogar ein Fahrtenbuch zu
führen?

ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch hat keinerlei
Beweismittelfunktion. Wird es „frisiert“, ist das auch
Steuerhinterziehung. Ansonsten ist ein Fahrtenbuch immer
sofort nach der Fahrt zu führen.

Die Frage ist, ob es für spätere Betriebsprüfungen Sinn macht,
jetzt schon ein Fahrtenbuch zu führen, obwohl dies vom FA noch nicht gefordert ist.
Der Steuerpflichtige will sich natürlich keine unnötige Arbeit machen, hat aber erst recht keine Lust, später viel Geld für eine Steuernachzahlung auszugeben.
Gruß, Werner