Hallo,
mal angenommen, ein Einzelunternehmer gründet in Jahr 01 1 Gewerbe und bietet im Laufe der nächsten 2 Jahre 3 weitere Tätigkeitsfelder an. Alle 4 Gewerbe haben auf den Briefbögen unterschiedliche Namen (Beispiel:
Karl-Heinz Müller Obsthandel
Karl-Heinz Müller EDV-Dienstleistungen
Karl-Heinz Müller Import Export)
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er 1 UST-Erklärung abgeben und für jedes Gewerbe je 1 EÜR bzw. Bilanz. (Ist das richtig?)
Wenn das denn richtig ist, wäre dem Rechnung getragen, wenn er seine Buchhaltung unter 1 Mandanten macht und für die Gewerbe jeweils verschiedene Kostenstellen?
Ich bin mir unsicher, ob das so geht, denn er hat ja u.a. unterschiedliche Firmennamen…
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt *g* und danke Euch schon mal für Eure Hilfe,
Gruß
ShannonS