[EÜR] Buchung Erlöse und Gebühren?

Hallo

Einnahmen oder Ausgaben (Konten (Schlüsselnummern)) gibt es für den Steuerbescheid (Gewinnermittlung) eine masse Auswahl. Z.B.: Erlöse 16% Ust = 8400 . Aber wie wird der geeignete Schlüssel gefunden, mit denen man „Verkauf von Süßwaren und Kleinkram auf Kirmes oder Wochenmarkt“ korrekt beschreiben kann. Das ist doch ein Gemischtposten – 7% + 16%. Kommt dafür „Sonstige Erträge betrieblich, regelmäßig“ in Frage? Allerdings stört das regelmäßig, da dies nicht so ist. Richtiger ist hin und wieder, oder ist das unwichtig ?

Zum Abschluss noch : Ebay- und andere Monatsabschlussgebühren sind „Zinsen u. ähnliche Aufwendungen ? Richtig oder falsch

Gruß Nino

Servus Nino.

dieses

Das ist doch ein Gemischtposten – 7% + 16%.

gibts im USt-Recht nicht. Ein steuerbarer und nicht steuerbefreiter Umsatz unterliegt entweder dem Regelsatz oder dem ermäßigten Satz.

Im vorliegenden Fall wird es kaum möglich sein, anders als mit einer sorgfältigen sachgerechten Schätzung (etwa vom Wareneinsatz ausgehend) aufzuteilen. Aber die Aufteilung muss sein - außer beim Kleinunternehmer iSd § 19 (1) UStG. Bei dem ists eh gleichgültig, was für ein Umsatzkonto man anspricht - man muss die USt-Berechnung in jedem Fall vorher töten.

Kommt dafür
„Sonstige Erträge betrieblich, regelmäßig“ in Frage?

Wenn der Gegenstand des Unternehmens Handel mit Waren ist, sind Verkaufserlöse aus dem Handel mit Waren keine sonstigen betrieblichen Erträg. Umsatz ist Umsatz, da hilft nix.

Allerdings stört das regelmäßig, da dies nicht so ist.
Richtiger ist hin und wieder, oder ist das unwichtig ?

Wenn der Gegenstand des Unternehmens z.B. der Verkauf von Artikeln auf Weihnachtsmärkten ist, findet dieser in schöner Regelmäßigkeit einmal im Jahr für ein paar Wochen statt.

Wenn - anderes Beispiel - der Messebauer, den wir hier schon ab und zu diskutiert haben, von einem säumigen Kunden die Ware auf dem Messestand beschlagnahmt (mal unabhängig davon, ob ers darf oder nicht) und verkauft, so ist dieses eine mit Bezug auf seine regelmäßige Tätigkeit ein unregelmäßig - wahrscheinlich einmal und nie wieder - anfallender Ertrag.

Auch hier gilt: Umsatz ist Umsatz, und wenn das Unternehmen sich mit Handel beschäftigt, ist jeder Verkauf von Waren zunächst mal eine regelmäßige Angelegenheit.

Zum Abschluss noch : Ebay- und andere Monatsabschlussgebühren
sind „Zinsen u. ähnliche Aufwendungen?

Die monatlichen Entgelte für das laufende Konto setzen sich zusammen aus den Kontoführungsgebühren - „Nebenkosten des Geldverkehrs“ und, im Überziehungsfall, Zinsen. Diese beiden Aufwandsarten muss man trennen.

Ebay-Gebühren sind Aufwendungen für (heißt leider in den meisten Kontenrahmen „Kosten der“) Warenabgabe (Konto steht ganz am Anfang der GuV, gleich beim Wareneinsatz, noch vor dem Rohertrag).

Schöne Grüße

MM

hi,

empfehle die mithilfe eines profis. bei so grundlegenden fragen wage ich zu bezweifeln, dass der rest der überschuss-ermittlung korrekt wird.

meine meinung immer: gebt lieber etwas geld für einen berater aus, als das kind aus dem brunnen fischen zu müssen (kind namens betriebsprüfung und steuernachzahlung!).

gruss vom

showbee