[EÜR,egF] EU rechnet Fahrtkosten mit eigner GbR ab

Folgender Sachverhalt: Ein Unternehmer hat zwei eigenständige Firmen. In Firma A hat er für sämtliche Fahrten, auch private, einen Firmenwagen,der mit 1% versteuert wird. Nun muß er dieses Fahrzeug auch für einige Fahrten der Firma B nutzen,die aber viel geringer sind. Sollte Firma A der Fa B die Fahrtkosten mit 0,30 € in Rechnung stellen? Fa A ist umsatzsteuerpflichtig, Fa B nicht. Muß dann trotzdem noch 16% Mwst draufgerechnet werden?
Vielen Dank.

Fa A ist
umsatzsteuerpflichtig, Fa B nicht. Muß dann trotzdem noch 16%
Mwst draufgerechnet werden?

Hallo,

dürfte man einmal die Rechtsformen der „Firmen“ erfahren?

Mfg vom

showbee

Fa. A Einzelunternehmen mit Umsatzsteuerpflicht. Fa. B freiberufliche GbR mit Umsatzsteuerbefreiung wegen medizinischer Leistungen befreit.

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Fa. A Einzelunternehmen mit Umsatzsteuerpflicht. Fa. B
freiberufliche GbR mit Umsatzsteuerbefreiung wegen
medizinischer Leistungen befreit.

Hi,

okay, wenn die GbR Leistungen des Einzelunternehmens empfängt, fällt zwingend USt-Belastung an, weil die GbR wegen der steuerfreien Umsätze keinen Vorsteuerabzug hat. Wer Leistungsempfänger ist, ist aber für den Leistenden egal.

Also wäre eine Vermietung des Kfz von EU --> GbR USt-pflichtig. Da aber die Eigennutzung (eigentlich nicht-Unternehmerische Nutzung) im Rahmen des Einzelunternehmens mittels 1% Methode bereits berücksichtigt ist, würde sich hier anbieten die km als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters geltend zu machen.

Bsp.

EU hat Gewinn, der ist beeinflusst aus Kfz-Kosten (-) und wird korrigiert durch 1%Methode (+).

GbR hat einen Gewinn von bspw. 50.000 Euro. KfzNutzung noch nicht berücksichtigt. Nun fährt Gesellschafter B mit dem Kfz des Einzelunternehmens 5.000km für die GbR, also kann er 5.000 x 0,30 Euro = 1.500 Euro als Betriebsausgaben in Ansatz bringen. Diese wären Sonderbetriebsausgaben, also würde die Gewinnverteilung der GbR wie folgt aussehen:

Anteil A 50% = 25.000

Anteil B 50% = 25.000

  • abzgl. Sonderbetriebsausgaben 1.500
    Gewinn aus GbR = 23.500

Mfg vom

showbee

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt,der EU schreibt eine Rechnung mit Mwst. und verbucht sie als umsatzsteuerpfl. Einnahme und die GbR gibt sie als Sonderausgabe an?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt,der EU
schreibt eine Rechnung mit Mwst. und verbucht sie als
umsatzsteuerpfl. Einnahme und die GbR gibt sie als
Sonderausgabe an?

Hallo,

nein, genau das wäre eine Katastrophe und würde USt entstehen lassen! Hier sollte nicht der Einzelunternehmer an die GbR leisten, sondern der Gesellschafter an seine Gesellschaft. Nichts für ungut, aber wenn man von Sonderbetriebsausgaben noch nichts gehört hat, sollte man die Gewinnermittlung vielleicht einem Profi überlassen?!

Mfg vom

showbee

Alles klar, jetzt hab ich es verstanden. Wäre eigentlich genauso,wenn das Kfz Privatvermögen wäre und pro gefahrenen Geschäfts-km 0,30 € abgerechnet würden.