EÜR -Einkommen Überschuss Rechnung

Hallo,
müssen die Vorsteuer und die Umsatzsteuer in dem jeweiligen Anschaffungs- bzw. Jahr des Umsatzes oder in dem darauffolgenden Jahr, wo die Beträge an oder vom Finanzamt tatsächlich fliessen angegeben werden?
Danke

Hallo HP,

in der Überschussrechnung gehört die eingenommene Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen, die bezahlte Vorsteuer zu den Betriebsausgaben. Beide werden separat, unabhängig von den Erlösen und von den Ausgaben, jeweils als ein extra Posten angeführt.

Die Umsatzsteuerzahlungen an das FA sind Betriebsausgaben, die Erstattungen vom FA sind Betriebseinnahmen, beides zu dem Zeitpunkt, zu dem sie eingenommen oder ausgegeben werden.

Wichtig: Die Umsatzsteuerzahlungen an das FA und die Erstattungen vom FA sind also nie alle in dem gleichen Jahr, auf das sie sich beziehen. Z.B. USt-Voranmeldung für das vierte Quartal, bezahlt im Folgejahr, ist auch Betriebsausgabe erst im Folgejahr, wenn sie bezahlt wird. Gleichzeitig ist im laufenden Jahr noch die USt-Voranmeldung für das vierte Quartal vom Vorjahr Betriebsausgabe. Und je nachdem, wann die Steuererklärungen abgegeben worden sind, kann z.B. die USt-Erstattung aus der Jahreserklärung vom Vor-Vorjahr Betriebseinnahme im laufenden Jahr sein.

Man kann das ganz phantasielos angehen: Immer dann, wenn das Geld fließt, kommt der Betrag in die Überschussrechnung rein.

Schöne Grüße

MM