EÜR Einnahme Überschuss Rechnung

Fall,

jemand hat circa 200 Euro Umsatzsteuervorauszahlungen.

Dürfen diese den Gewinn nach § 4 ( 3 ) EStG nicht mindern?

Danke an die Community.

Warum? Wenn der U.Steuer Zeitraum abgelaufen ist, verrechnest du das bei der Endabrechnung mit den zu zahlenden U.Steuer.

Die Umsatzsteuervorauszahlung ist meiner Meinung nach ein durchlaufender Posten nach § 4 ( 3) EStG.