EÜR: Erstattung auf Kundenkonto

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Gewerbler, Herr G, habe Mitte 2009 eine Funkmaus im 60€-Bereich gekauft.

Dann werde sie in 2011 defekt; er gebe sie bei dem Computerladen, wo sie gekauft wurde ab und erhalte dafür nach einer Weile aus Kulanz den Zeitwert von 20€.
Die 20€ aber nur auf das Kundenkonto im Computerladen. Er kann also nicht direkt darüber verfügen.

a) Muss der fiktive Herr G die 20€ am Tag der Gutschrift als Einnahme in seine EÜR eintragen?
Oder werden die 20€ erst „wirksam“, wenn sie ihm ausgezahlt oder mit einer neuen Maus verrechnet werden?

b) Der fiktive Herr G sei in 2009 nicht-Kleinunternehmer gewesen, habe aber ab 2011 zur Besteuerung als Kleinunternehmer gewechselt.
In der Gutschrift ist MwSt ausgewiesen.
Schreibt Herr G die 20€ Brutto in seine EÜR?

Viele Grüße
JoKu