[EÜR] Fahrtenbuch auch bei Anwednung 1%-Regelung?

Hallo,

habe ich da mal wieder Mist verstanden? Habe neulich gelesen, dass die Steuerverwaltung neuerdings (ab 2006) grundsätzlich für auch privat genutzte Firmenwagen von Selbständigen ein Fahrtenbuch verlangt; auch dann, wenn man die 1-Prozentregelung anwendet. Bisher reichte es nach meinem Verständnis aus, wenn man für ca. 3 Monate ein Fahrtenbuch führte, um die überweiegende geschäftliche Nutzung zu belegen und wenn sich keine gravierenden Änderungen ergaben, war’s das für den rest des Autolebens. Hat sich da wirklich was geändert in der Richtung (würde die 1-Prozent-Regelung ja ad absurdum führen, das macht man doch, weil man keinen Bock hat, ständig Fahrtenbuch zu führen…)

Danke für eure Komemntare und Guten Rutsch

Felicia

Geändert hat sich folgendes: Fahrzeuge die zu weniger als 50% betrieblich genutzt werden dürfen nicht mehr „über die 1%-Methode angesetzt werden“. Evtl. ist es notwendig dass der betroffene Unternehmer 3 Monate Aufzeichnungen führt zu welchem Anteil er das KFZ betrieblich nutzt, dazu muss kein detailiertes Fahtenbuch geführt werden, sondern nur Anfangskilometerstand zu Beginn der 3 Monate, Endbestand zum Ende, und alle beruflichen Fahten aufzeichnen.

Ist beruflicher Anteil > 50% dann ist die 1% Regelung weiterhin möglich.

Schwede

Schau auch mal im Archiv mit:
„[EÜR] 1%-Methode oder Fahrtenbuch?“

Da hab ich mich schon mal daran versucht die Neuregelung so in Worte zu fassen, dass mein Artikel nicht gelöscht wird!!!
Frohes neues Jahr!!!