EÜR Frage

Hallo,
kennt sich hier vielleicht jemand mit Folgendem aus und könnte einen Tip geben?

Stellt euch vor, ein kleiner Verlag veröffentlicht Bücher indem zum Teil von dritter Seite Zuschüsse zu den Druckkosten geleistet werden.
Wenn ein solcher Verlag nun am Jahresende per EÜR abrechnet, und im Abrechnungsjahr schon das Geld für Druckkosten von anderer Stelle erhalten hat, die Veröffentlichung aus welchen Gründen auch immer sich ins nächste Jahr hinein verzögert, was ist das mit dem Geld? Muss das dann (weil ja nicht bilanziert wird) als „Gewinn“ versteuert werden, wodurch der Zuschuss zerschmilzt und am Ende nicht mehr ausreichend wie geplant für den Buchdruck da ist?? Oder kann man das evtl. „ansparen“, denn es wird ja noch in voller Höhe benötigt, nur eben später, d.h. über das Jahr hinaus?

Ich1974 grüße

Hallo!

Wenn EÜR dan mit allen Konsequenzen. Das geld ist vereinnahmt also ist es Ertrag.

Wenn es nicht passt kann man ja bilanzieren.

Gruß

Jörg