Hallo,
ich mache gerade eine Steuererklärung für einen selbständige Journalisten (hauptberuflich).
Ich denke, dass wir die Betriebsausgaben mit einer Pauschale von 30% der Betriebseinnahmen ermitteln können; Deckelung bei 2.455 EUR. (Regelung lt. Hinweis 18.2 EStH 2010)
Nun die Frage: Bezieht sich „Betriebseinnahmen“ hier auf die USt-pflichtigen Betriebseinnahmen? Oder auf die Betriebseinnahmen inkl. vereinnahmter Umsatzsteuer?
Ein Beispiel:
USt-pflichtige Betriebseinnahmen 10.000 EUR
vereinnamte USt 700 EUR
Einnahmen gesamt: 10.700 EUR
>> Betriebsausgaben (30% von 10.000 EUR) = 2.455 EUR (gedeckelt)
>> Vorsteuer nach Durchschnittssätzen (4,8%) = 480 EUR
>>>> Betriebsausgaben insgesamt = 2.455 + 480 = 2.935 EUR
ODER
>> Betriebsausgaben (30% von 10.700 EUR) = 2.455 EUR (gedeckelt)
Schon vorab vielen Dank für eure Hilfe.